A.0435.186112, A.0435.186112, Sprudelhof Bad Nauheim, Badehaus 2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0435.186112, A.0435.186112, Sprudelhof Bad Nauheim, Badehaus 2
Im Rahmen der Revitalisierung des denkmalgeschützen Jugendstilensembles Sprudelhof Bad Nauheim sollen für die Sanierung des Badehaus 2 verschiedene Bauleistungen
vergeben werden. Es handelt sich hierbei sowohl um
Maßnahmen zur Sanierung des historisch wertvollen Bestandes als auch Maßnahmen zur Errichtung eines Neubaus im
Innenhof.
Beginn der Maßnahme stellt der Abbruch und Entsorgung eines eingeschossigen Gebäudes mit Anschluss an umgebende Bebauung, einschl. Fundamente dar. Gebäude als Massivkonstruktion, Wände Mauerwerk, Stützen, Unterzüge, Boden- u. Deckenplatte Eisenbeton. Aushubmaterial belastet, Abbruchmaterial teilweise belastet.
Sprudelhof Bad Nauheim Nördlicher Park 2 61231 Bad Nauheim
Für die Herrichtung des Badehaus 2 zum Sauna, Wellness, Therapie und Kurmittel betrieb ist geplant u.a. folgende Leistungen in separaten
Vergabeverfahren zu veröffentlichen:
Demontagearbeiten
Stahlbauarbeiten/Schlosserarebiten
Außenanlagen- /Landschaftsbau
Gerüstarbeiten/Kranbau
Dachabdichtung /-deckung und Spenglerarbeiten
Zimmerarbeiten
Verglasungsarebiten
Korrossionsschutz Atahl, Alu
Fliesenarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Putz-, Maler und Lackierarbeiten
Tischlerarbeiten /Fensterbauarbeiten
Metallbauarbeiten
Restaurierungsarbeiten
Natur- u. Betonwerksteinarbeiten/Steinmetzarbeiten
Trockenbauarbeiten
Dämmarbeiten
Sanitärarbeiten
Raumlufttechnik
Fernmeldetechnik
Heizungsarbeiten
Lüftungsarbeiten
Küchenbau
Badewasseranlagen
Feuerlöschtechnik
Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: 64283 Darmstadt
Land: Deutschland
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.