UR, SR Polizeiautobahnstation Baunatal Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
UR, SR Polizeiautobahnstation Baunatal
Unterhalts- u. Sonderreinigung sowie Sonderleistungen
Polizeiautobahnstation Baunatal, Fasanenweg 1 in 34225 Baunatal
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung im Objekt: Polizeiautobahnstation Baunatal, Fasanenweg 1 in 34225 Baunatal mit einer gesamten Jahresreinigungsfläche von ca. 2.147.504,09 m² (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung: ca. 1.269.141,92 m² /Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: ca. 878.362,17 m²).
Des Weiteren die Durchführung von Sonderreinigungen (Grundreinigung und Fleckentfernung der Bodenbeläge etc.) sowie zusätzlicher Leistungen (Reinigung der Hundezwinger, Garagen auskehren und LKW-Hallen reinigen).
Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH), Niederlassung Nord.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2023. Der Vertrag wird zunächst für
eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Option der
zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit
beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft sowie einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung Eignung
eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
- Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung RUS Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen
(www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach §126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Die Angebote sind mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung
unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]