Mobile Threat Defense Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53135
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Threat Defense
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Bereitstellung einer IT-Sicherheitslösung für mobile Endgeräte als SaaS-Lösung.
Die Bezeichnung Endgeräte bezieht sich dabei auf mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen Android, iOS und iPadOS.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die o.g. SaaS-Lösung sowie zugehöriger Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die DB Systel GmbH, nachfolgend Auftraggeber genannt, schreibt eine IT-Sicherheitslösung für mobile Endgeräte, auch Mobile Threat Defense genannt, aus. Mobile Threat Defense (MTD) ist ein hochentwickelter, dynamischer Schutz vor Cyber-Bedrohungen, die auf mobile Geräte ab-zielen. Mit MTD wird der Schutz auf Geräte, Netzwerke und Anwendungen angewendet. Die Bezeichnung Endgeräte bezieht sich dabei auf mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen Android, iOS und iPadOS (nachfolgend werden die Bezeichnungen „iOS“ und „iPadOS“ als iOS zusammengefasst).
Die IT-Sicherheitslösung muss als SaaS betrieben werden.
Gegenwärtig betreibt die DB Systel GmbH ca. 290.000 mobile Endgeräte. Für alle diese Endgeräte soll eine entsprechende IT-Sicherheitslösung bereitgestellt werden.
Die IT-Sicherheitslösung soll zudem ein Standardprodukt des Anbieters und nicht in Form von Customizing oder ähnlichem angepasst sein.
Der Erfüllungsort ist in Berlin und Frankfurt am Main.
Grundlegende Anforderungen der IT-Sicherheitslösung sind der Support, Reportingfunktionen, Überwachung des Netzwerksverkehrs, Erkennung maliziöser Aktivitäten, App-Analyse, Erkennung des Pachtlevels, Eventbasierte Analyse von Vorfällen.
Im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsvorhabens geht es nach gegenwärtiger Schätzung, um ein Volumen von ca. 290.000 mobilen Endgeräten (unverbindliche Angabe). Zum Vergabezeitpunkt prognostiziert der Auftraggeber ein Volumen von bis zu 435.000 mobilen Endgeräten (Höchstmenge). Aktuell ist von folgender Aufteilung auszugehen: ca. 90% Android Endgeräte, ca. 10% iOS/iPadOS Endgeräte. Diese Menge/Aufteilung kann sich im Laufe der Zeit jederzeit ändern - je nach Bedarfslage im DB Konzern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Threat Defense
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.