Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: MTS 2022-59 EX-Post Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, Förderanlagen
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus
Schule, 65719 Hofheim
Installation von 2 Aufzugsanlagen
Main-Taunus-Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 65719 Hofheim am Taunus
Beschreibung der Beschaffung:
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 in Hofheim am Taunus. Auf dem Grundstück befinden sich die Main-Taunus-Schule mit 6 Gebäude, davon 5 Containergebäude, die Brühlwiesenschule mit 3 Gebäuden und 2 Sporthallen. Alle Gebäude sind außer in Ferienzeiten im vollen Betrieb.
Zur vertikalen Erschließung des Neubaus Aula und des Bestandsgebäudes an der Main-Taunus-Schule in Hofheim sind Aufzugsanlagen als Personenaufzüge vorgesehen. Zur Sicherung des Rauchabzugs im Brandfall (Schachtentrauchung) wird bauseits ein geschlossenes System zur Rauchfreihaltung und Belüftung von
Aufzugsschächten ausgeführt.
Das Aula Gebäude wird südwestlich des Hauptgebäudes errichtet. Das Gebäude ist zweigeschossig und hat in einem Teilbereich eine Lüftungszentrale im 2. Obergeschoss. Die Geschosshöhe des Erdgeschosses beträgt 3,90 m, die Geschosshöhe des Obergeschosses beträgt im dreigeschossigen Teil 3,06 m und im restlichen Bereich ca. 5,80 m. Der große Saal erhält ein Trapezblechdach. Ansonsten wird das Gebäude als Massivbau
aus Stahlbeton errichtet.
Das Gebäude wird als Passivhaus mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es wird daher großer Wert auf die Ausführungsqualität gelegt, insbesondere auf die Gebäudedichtigkeit.
Die neuen Aufzugsanlagen sind unter Einhaltung der DIN EN 81-70 behindertengerecht Typ 2 entsprechend Tabelle 3 auszuführen.
Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
Installation von Aufzügen (CPV 45313100-5)
- Personenaufzug HG03 Neubau Aula Gebäude:
Tragkraft: 1.000 kg = 13 Personen
Geschwindigkeit: 1,0 m/sec
Förderhöhe: 3,90 m
Haltestellen: 2
Zugänge: 2 einseitig
Türen: 2 Teleskop-Schiebetüren
Türbreite: 900 mm
Türhöhe: 2100 mm
Fahrkorb: Stahlblech mit dekorativer Verkleidung
Breite: 1100 mm
Tiefe: 1400 mm
Höhe: 2350 mm
Antrieb: Treibscheibentriebwerk mit Frequenzregelung
Steuerung: Einknopf-Abwärtssammelsteuerung
Besonderheit: Für Rollstuhlbenutzer geeignet gemäß Typ 2, DIN EN 81-70
statische Brandfallevakuierung gemäß Brandschutzkonzept,
lastunabhängig über interne Hilfsstromquelle
Bauliche Daten:
Fahrschacht: Ortbeton/Einzelschacht
Breite: 1650 mm i. Li.
Tiefe: 2540 mm i. Li.
Schachtkopf: 3600 mm i. Li.
Schachtgrube: 1600 mm i. Li.
Triebwerksraum: Triebwerksraumlose Ausführung
- Personenaufzug HG01 Hauptgebäude:
Tragkraft: 1.000 kg = 13 Personen
Geschwindigkeit: 1,0 m/sec
Förderhöhe: 12,60 m
Haltestellen: 4
Zugänge: 4 einseitig
Türen: 4 Teleskop-Schiebetüren
Türbreite: 900 mm
Türhöhe: 2100 mm
Fahrkorb: Stahlblech mit dekorativer Verkleidung
Breite: 1100 mm
Tiefe: 2000 mm
Höhe: 2350 mm
Antrieb: Treibscheibentriebwerk mit Frequenzregelung
Steuerung: Zweiknopf-Sammelsteuerung
Besonderheit: Für Rollstuhlbenutzer geeignet gemäß Typ 2, DIN EN 81-70
statische Brandfallevakuierung gemäß Brandschutzkonzept, lastunabhängig über interne Hilfsstromquelle
Bauliche Daten:
Fahrschacht: Ortbeton/Einzelschacht Bestandsschacht
Breite: 1595 mm i. Li.
Tiefe: 2440 mm i. Li.
Schachtkopf: 3930 mm i. Li.
Schachtgrube: 1670 mm i. Li.
Triebwerksraum: Triebwerksraumlose Ausführung
- Wartungsarbeiten Aufzugsanlagen
- Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376RXX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]