Lieferung von Fällungsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 566
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113822541
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eswe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fällungsmitteln
Die Entsorgungsbetriebe des Landeshauptstadt Wiesbaden benötigen Eisenchloride und Aluminiumchloride zur kontinuierlichen Fällung im Abwasser. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Lieferung von den entsprechenden Fällungsmitteln.
Eisen(III)-chlorid-Lösung ca. 40 %
Klärwerk Wiesbaden Biebrich
Der von den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW), als Rahmenauftrag zu vergebende Auftrag, beinhaltet die Lieferung von Fällungsmitteln. .
Eisen(II)-chlorid-Lösung ca. 40%
Hauptklärwerk Wiesbaden
Der von den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW), als Rahmenauftrag zu vergebende Auftrag, beinhaltet die Lieferung von Fällungsmitteln.
Aluminiumchlorid-Lösung ca. 6 %
Hauptklärwerk Wiesbaden
Der von den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW), als Rahmenauftrag zu vergebende Auftrag, beinhaltet die Lieferung von Fällungsmitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
- Erklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Erklärung über die Einhaltung der jeweiligen Rahmen- und Lohntarifverträge, mindestens aber die Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz mit den Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten drei Geschäftsjahren;
-Erklärung über die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
-Vorlage von Referenzen über vergleichbar ausgeführte Arbeiten der letzten drei Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abteilung Materialwirtschaft im Hause der ESWE Versorgungs AG, Konradinerallee 25, 65189 Wiesbaden.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Materialwirtschaft im Beisein der zuständigen Revision.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
W i c h t i g:
Gemäß EU-Vergabeverordnung ist der Interessent berechtigt, sich die Unterlagen von der Hessischen Ausschreibungs-Datenbank (HAD) anonym (ohne Hinterlassung seiner Firmen- inkl. E-Mail-Adresse) herunterzuladen. Durch anonymes Herunterladen, kann er allerdings keine Nachträge, Korrekturen, Ergänzungen oder Antworten zu Bieterfragen per E-Mail erhalten. Eine Registrierung wird daher empfohlen.
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Ist er an einer Angebotsabgabe interessiert, muss er der Vergabestelle jedoch eine E-Mail mit seiner Firmenanschrift und der E-Mail-Adresse seines, für die Angebotsausarbeitung, zuständigen Sachbearbeiters senden (siehe unter I.3). Der Sachbearbeiter erhält dann einen L i n k der Vergabeplattform my Futura, auf dieser das Angebot fristgerecht zu hinterlegen ist!!!
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)