A1 083250 HLT Sanierung 2.OG/DG Abwasser-Wasser Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0455-2017-2183
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1 083250 HLT Sanierung 2.OG/DG Abwasser-Wasser
Hessischer Landtag - Dienstgebäude Stadtschloss, Schlossplatz 2, 65183 Wiesbaden
Das Stadtschloss des Hessische Landtag entspricht derzeit nicht den geltenden Brandschutzbestimmungen und gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere fehlende Rettungswege, unzureichende Alarmierungsanlagen, Defizite der baulichen Brandabschnittsbildung und Bauteilqualitäten bedingen einen generellen Handlungsbedarf im gesamten Gebäude. ca. 165 lfm Abbrucharbeiten von Abwasserleitungen aus Gusseisen und Kunststoff; ca. 40 lfm Abbruch von Abwassergrundleitungen aus Gusseisen und Steinzeug; ca. 24 St. Demontage von Sanitäreinrichtungen; ca. 30 lfm Schlauch-Liner zur Grundleitungssanierung; ca. 40 lfm PE-Rohr zur Grundleitungssanierung im offenen Verbau; ca. 95 lfm Abwaserleitungen aus Gusseisen und Kunststoff; ca. 220 lfm Kondensatleitungen aus Edelstahl; ca. 188 lfm Trinkwasserleitungen aus Edelstahl; ca. 14 St. Sanitärgegenstände (WC/ Urinal/ Waschtisch)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
A1 083250 HLT Sanierung 2.OG/DG Abwasser-Wasser
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aarbergen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hessischer Landtag - Dienstgebäude Stadtschloss, Schlossplatz 2, 65183 Wiesbaden
Das Stadtschloss des Hessische Landtag entspricht derzeit nicht den geltenden Brandschutzbestimmungen und gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere fehlende Rettungswege, unzureichende Alarmierungsanlagen, Defizite der baulichen Brandabschnittsbildung und Bauteilqualitäten bedingen einen generellen Handlungsbedarf im gesamten Gebäude. ca. 165 lfm Abbrucharbeiten von Abwasserleitungen aus Gusseisen und Kunststoff; ca. 40 lfm Abbruch von Abwassergrundleitungen aus Gusseisen und Steinzeug; ca. 24 St. Demontage von Sanitäreinrichtungen; ca. 30 lfm Schlauch-Liner zur Grundleitungssanierung; ca. 40 lfm PE-Rohr zur Grundleitungssanierung im offenen Verbau; ca. 95 lfm Abwaserleitungen aus Gusseisen und Kunststoff; ca. 220 lfm Kondensatleitungen aus Edelstahl; ca. 188 lfm Trinkwasserleitungen aus Edelstahl; ca. 14 St. Sanitärgegenstände (WC/ Urinal/ Waschtisch)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aarbergen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
7 Stck Kamera Befahrung Grundleitungen mit anschließenden 16 Stck Kanalreinigung über Hochdruck sowie 2 Stück Inliner Sanierung
1.) Bedingt durch die Erbringung der Vorleistung und der sich hieraus ergebenen Gewährleistung, sind Änderungen a bereits errichtetetem Heiz-bzw. Kältesystem nur durch den ursprünglichen Errichter zu erbringen.
2.) Ein Wechsel des AN lässt aus wirtschaftlichen Gründen eine deutliche steigende Preisentwicklung, eine erhebliche Verzögerung durch AN-Suche und somit einen weiteren Schaden für das Land Hessen aufgrund fortdauernder laufender Kosten für das Land und die übrigen AN erwarten. Zudem hat der AN eine tiefe Kenntnis in das komplexe Projekt, die eine effiziente Abarbeitung der erforderlichen Aufgaben erwarten lässt.
3.) Eine erneute Vergabe der betroffenen Leistungen lassen erhebliche Schwierigkeiten insofern erwarten, als dass die Marktlage insbesondere hinsichtlich der VOB Gewerke TGA zurzeit angespannt ist, mitunter keine Angebote eingehen und die gegenwärtigen Marktpreise der wenigen Angebote der massiven Baupreissteigerung der vergangenen Monate Rechnung tragen. Insofern ist davon auszugehen, dass die geplante Änderung des Vergabeverfahrens einen erheblichen Schaden vom Land abwendet und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.