2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
37 - Durchführung von Funktionsprüfungen sowie verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen an mehreren Grundwassermessstellen (GWM), um diese GWM für die weitere Baumaßnahme mit Messinstrumenten ausstatten und in das Grundwassermonitoring aufnehmen zu können.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
37 - Durchführung von Funktionsprüfungen sowie verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen an mehreren Grundwassermessstellen (GWM), um diese GWM für die weitere Baumaßnahme mit Messinstrumenten ausstatten und in das Grundwassermonitoring aufnehmen zu können.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Übernahme von bereits bestehenden GWM. Da die GWM für die Überwachung der Grundwasserstände von dem gebundenen AN mit Datenloggern auszustatten sind und diese im weiteren Verlauf der Baumaßnahme durch diesen AN vorgehalten werden, sind auch die Funktionsprüfungen sowie die notwendigen Instandh.maßnahmen an den GWM durch den selben AN durchzuführen.Komplikationen sind bei dem sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung sowie der entsprechenden Überwachung der Wasserstände unbedingt zu vermeiden, da ein längerer Ausfall bestimmter Pumpen bzw. ein nicht- oder falsch gemessener Wasserstand ggf. mit kritischen statischen Auswirkungen auf die Baumaßnahme einhergeht.Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den GWM ist zu vermeiden, da deren Funktionalität gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.