Erweiterung und Verlängerung des Main Storage für den GKV-Spitzenverband Referenznummer der Bekanntmachung: ITSG-2022-0042
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE199033267
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Verlängerung des Main Storage für den GKV-Spitzenverband
Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, der Herstellersupport bis einschließlich 31.12.2024 für die Erweiterung sowie die Verlängerung des Bestandsystems sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. Dokumentation der gelieferten Komponenten.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, der Herstellersupport bis einschließlich 31.12.2024 für die Erweiterung sowie die Verlängerung des Bestandsystems sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. Dokumentation der gelieferten Komponenten. Die Lieferung der Hard- und Softwarekomponenten soll im vierten Quartal 2022 erfolgen. Die Inbetriebnahme der Infrastruktur Erweiterung soll spätestens zu Beginn des 1. Quartals 2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht
älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
3) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblatts "Bieterkurzpräsentation" Angaben zu machen
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigen Mitarbeiter
• zum Gesamtumsatz (brutto) des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren
• Geschäftsumsatz (brutto) in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro sowie für
Vermögensschäden in Höhe von fünfhunderttausend Euro, als Dateiimport, einzureichen.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblatts Bieterkurzpräsentation Angaben zu machen über die
• Anzahl der vom Bieter zertifizierten Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Zudem hat der Bieter durch zusätzliche Vorlage Dokumente mit folgenden Nachweisen einzureichen:
• Nachweis eines NetApp-Partnerstatus in Form einer Star Partner- oder höherwertigeren Zertifizierung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
• Nachweis über eine vorhandene Metrocluster-Demoumgebung, um etwaige Fehlerszenarien nachstellen und dokumentieren zu können
• Nachweis über mindestens 3 Techniker mit aktueller und gültiger "Metrocluster-Installation" sowie eine Flexpod Implementierungs-Autorisierung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments
2) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblatts Übersicht_Referenzen mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren über die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten und deren Integration in bestehende Rechenzentrumsumgebungen sowie deren Support, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in den letzten 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
3) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblatts Mitarbeiter-Qualifikation nachzuweisen, dass mindestens 2 der für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter eine ausreichende Qualifikation zur Installation und Inbetriebnahme der Hardware- und Softwarekomponenten besitzen. Dies kann durch Benennung entsprechender Zertifizierungen oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise erfolgen. Auf Anforderung sind Kopien der entsprechenden Zertifizierungen und Schulungsbelege einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).