GS Grebenstein, Planungsleistungen Architektur / Ingenieurwesen Referenznummer der Bekanntmachung: 23D 22 467-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Grebenstein, Planungsleistungen Architektur / Ingenieurwesen
Der Landkreis Kassel plant die Erweiterung der Gesamtschule in Grebenstein in Kooperation mit der Stadt, um die notwendige Erweiterung der benachbarten Kindertagesstätte mit umzusetzen.
Neben neuen Klassenräumen und Krippenplätzen sollen auch die Schulbibliothek und Stadtbücherei, in dem neuen Gebäude implementiert werden.
Hierfür ist ein Neubau auf dem Gelände zwischen Schule und KiTa vorgesehen, der die Räume jeweils für sich gegliedert um einen zentralen Multifunktionsbereich mit Bibliothek und gemeinsamen Nebenräumen gruppiert. Der zentrale Bereich soll ebenfalls für externe Angebote und Veranstaltungen am Nachmittag genutzt werden können.
Für die Schulerweiterung werden 4 Klassen- und 2 Differenzierungsräume, 2 Besprechungszimmer, ein Stuhllager und ein Leermittelraum benötigt.
Die Kindergrippe benötigt 3 Gruppenräume mit Nebenräumen, 3 Sanitärbereiche, 4 Garderoben, 1 Multifunktionsraum mit Lager, 1 Schlafraum mit Lager und 1 Büro.
Die gemeinsame Schul- und Stadtbibliothek umfasst die Räume Bücherei mit mobiler Trennwand, 1 Lagerraum, 1 Multiraum mit Lagerraum sowie Ausgabeküche.
Schüler-WC, Beh.WC und weitere Nebenräumen für das gesamte Gebäude.
Die Gesamtfläche (BGF) beträgt ca. 2200m²
Objektplanung: Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 als Generalplanungsleistung inkl. Fachplanungs- und Beratungsleistungen
34393 Grebenstein
Generalplanungsleistung inkl. Fach- und Beratungsleistung nach HOAI 2021 mit nachfolgenden Fachdisziplinen:
Objektplanung, Leistungsphasen 1-9
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 – 5 und 8, jeweils LPH 1-9 Freianlagen nach Leistungsphasen 1-9
Schallschutz und Raumakustik, Leistungsphasen 1-7
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-7
Wärmeschutznachweis gem. GEG, Leistungsphasen 1-7
Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik, Leistungsphasen 1-7
Brandschutzkonzept und Nachweis konstruktiver Brandschutz
SiGeKo-Leistung
Zusätzliche Bewertungskriterien neben den Mindestbedingungen gem. VgV im Rahmen der ersten Auswahlstufe (Teilnahmeantrag):
- Nachweis von Referenzen und bes. Bedingungen: 32%
- Nachweis der techn. Ausstattung: 8%
- Nachweis der Eignung des Personals (Vita): 30%
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern: 8%
- Erfahrung mit Bauen im Bestand: 12%
- Nachweis der Implementierung eines QM-Systems: 5%
- Gesamtdarstellung des Teilnahmeantrags: 5%
Je Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden.
Mindestbedingungen sind Ausschlusskriterien und werden nicht gesondert bewertet.
Weiteres VERFAHREN für die ausgewählten Bewerber:
Zweite Auswahlstufe
Termin: ca. 50.KW 12.-16.12.2022 (nach persönlicher Einladung)
Persönliche Vorstellung und Darstellung des Dienstleistungserbringers
Bewertung:
- Vorstellung des Dienstleisters: 30 %
- Projektanalyse: 15%
- Termin und Kosteneinhaltung / Qualität: 25%
- Bauleitung und Präsenz vor Ort: 25%
- Gesamteindruck der Vorstellung und Präsentation: 5%
Es können je Kriterium max. 5 Punkte erreicht werden.
Die Fragestellungen zu den Kriterien erhalten die Bewerber mit der Einladung.
Jedes Mitglied des Bewertergremiums hat gleiches Stimmrecht.
Die Bewertung ist zweistufig. Zuerst in Alleinstellung und danach im Vergleich mit allen Bewerbern eines Leistungsbereiches.
Gewichtung als Zuschlagskriterium: 45 %
Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Es können max. 5 Punkte erreicht werden.
Gewichtung als Zuschlagskriterium: 25 %
Jedes Mitglied des Bewertergremiums hat gleiches Stimmrecht.
Die Bewertung ist zweistufig. Zuerst in Alleinstellung und danach im Vergleich mit allen Bewerbern eines Leistungsbereiches.
Honorarangebot
Abgabetermin: 30.11.2022
Das Honorarangebot hat auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung (LB) und der dargestellten Rahmenbedingungen zu erfolgen. Die Honorarkalkulation ist darzustellen.
Das wirtschaftlichste Angebot (WAB) erhält 5 Punkte.
Die weiteren Angebote (AB) werden wie folgt gewertet:
Punkte = 5 x (WAB/AB)
Gewichtung als Zuschlagskriterium: 30 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 43 (1) VgV - Benennung der Unternehmensform und der beruflichen Qualifikation des Projektteams
§ 43 (3) VgV - Angabe Bietergemeinschaft
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
§ 45 (1) Nr.1 VgV - Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Jahre. Mindestumsatz (gesamt): 100 000,-- € netto pro Jahr.
§ 45 (1) Nr.3 VgV - Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2.000.000,-- € für Personenschäden und 1.000.000,-- € für Sachschäden (min. doppelte Deckungssumme für alle Schäden pro Jahr).
Verfügen Sie derzeit nicht über eine entsprechende Höhe der Deckungssummen der Haftpflichtversicherung, ist es zugelassen, dass Sie eine zusätzliche Erklärung Ihrer Versicherung beifügen, die eine Erhöhung der Summen auf die geforderten Sätze im Auftragsfall bestätigt.
Die o. g. Versicherung muss auch als Generalplaner-Versicherung greifen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
§ 46 (3) Nr.1 VgV - geeignete Referenzen der letzten fünf Jahre, max. 10 Jahre (öffentliche Gebäude, insbesondere Schulgebäude und vergleichbar, Bauen im Bestand)
§ 46 (3) Nr.2 VgV - technische Leitung (Darstellung der verantwortlichen bzw. für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personen)
§ 46 (3) Nr.3 VgV - Gewährleistung der Qualität (z.B. Mittel zur Einhaltung von Kosten, Zeitrahmen etc.)
§ 46 (3) Nr.6 VgV - berufliche Befähigung
§ 46 (3) Nr.8 VgV - jährliches Mittel der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten drei Jahre
§ 46 (3) Nr.9 VgV - technische Ausstattung (Nachweis CAD und AVA-Software)
§ 46 (3) Nr.10 VgV - Unteraufträge
§§ 123 u. 124 GWB - Ausschlusskriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hessische Bauordnung (§ 57 i. V.m. § 67 HBO)
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt - siehe Anlage
- Verpflichtungserklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - siehe Anlage
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen - siehe Anlage (124H)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)