Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Landkreis Limburg-Weilburg Referenznummer der Bekanntmachung: 79-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Landkreis Limburg-Weilburg
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Landkreis Limburg-Weilburg
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E74397531 erhältlich.
Landkreis Limburg-Weilburg
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Landkreis Limburg-Weilburg
Restabfall in einem Umfang von ca. 36.850 Mg pro Jahr
Bioabfall in einem Umfang von ca. 20.700 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Landkreis Limburg-Weilburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg a.d. Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 € dient ledigtlich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]