Rahmenvereinbarung über Druck und Versandvorbereitungen der Massensendungen der SVLFG (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 13/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 174-492222)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.svlfg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Druck und Versandvorbereitungen der Massensendungen der SVLFG (Los 1)
Rahmenvereinbarung über Druck und Versandvorbereitungen der Massensendungen der SVLFG (Los 1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuellen Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssumme je Versicherungsfall für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden sowie für Personenschäden. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen gültigen Nachweis einer Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen innerhalb einer vorgegebenen Frist vom Bieter zu verlangen. Der Nachweis einer Versicherungspolice genügt nicht, da diese keine Auskunft über die aktuell bestehende Deckung gibt. Falls eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhanden ist, muss der Bieter eine Bestätigung eines Versicherungsgebers einreichen, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung zu den geforderten Bedingungen mit dem Bieter abgeschlossen wird,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuellen Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Versicherungsfall für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht]EUR sowie für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht]EUR. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen gültigen Nachweis einer Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen je Versicherungsfall für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht]EUR sowie für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht]EUR innerhalb einer vorgegebenen Frist vom Bieter zu verlangen. Der Nachweis einer Versicherungspolice genügt nicht, da diese keine Auskunft über die aktuell bestehende Deckung gibt. Falls eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhanden ist, muss der Bieter eine Bestätigung eines Versicherungsgebers einreichen, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung zu den geforderten Bedingungen mit dem Bieter abgeschlossen wird,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
- Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
- Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
- Von jedem Einzelbieter, Mitglied der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer ist gesondert eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014:
Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- Von jedem Einzelbieter, Mitglied der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer ist gesondert eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.