Dynamisches Beschaffungssystem für den Ausgleich der Treibhausgasemissionen der EZB Referenznummer der Bekanntmachung: PRO-006760

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: PRO-006760
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ecb.europa.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/sourcing/html/index.en.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/sourcing/html/index.en.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dynamisches Beschaffungssystem für den Ausgleich der Treibhausgasemissionen der EZB

Referenznummer der Bekanntmachung: PRO-006760
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90731210 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Seit 2010 implementiert die EZB ein Umweltmanagementsystem (EMS) gemäß der internationalen Norm ISO 14001:2015 und der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1505 und 2018/2026. Die Priorität der EZB liegt nach wie vor darin, Treibhausgasemissionen zu vermeiden, wo immer dies möglich ist, und die Emissionen in Bereichen zu begrenzen, in denen sie nicht vermieden werden können. In den Fällen, in denen die Emissionen nicht weiter begrenzt werden können und die Treibhausgasemissionen derzeit nicht auf Null reduziert werden können, hat die EZB beschlossen, ihre Treibhausgasemissionen, ausgedrückt in Tonnen CO2-Äquivalent, als ergänzende Maßnahme zu ihren Klimaschutzbemühungen auszugleichen (2021: 16 023,2 Tonnen CO2). Die EZB plant die Einführung eines dynamischen Beschaffungssystems mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren, das nach Wahl der EZB um weitere zwei Jahre verlängert werden kann (Gesamtlaufzeit bis zu vier Jahren).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Europäische Zentralbank (EZB) sucht interessierte Lieferanten, die zum Ausgleich der Treibhausgasemissionen der EZB (PRO-006760) in das dynamische Beschaffungssystem aufgenommen werden sollen. Das dynamische Beschaffungssystem soll 30 Kalendertage nach dem Datum, zu dem die Auftragsbekanntmachung an das Amtsblatt der Europäischen Union übermittelt wurde (d. h. das Datum des Inkrafttretens ist der 4.10.2022) wirksam werden und weiterhin gültig und offen für Bewerbungen während einer Erstlaufzeit von zwei (2) Jahren bleiben, die nach Wahl der EZB verlängert werden können. In jedem Fall darf die Gesamtlaufzeit des dynamischen Einkaufssystems vier (4) Jahre nicht überschreiten.

Während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems können sich interessierte Anbieter jederzeit über das elektronische Ausschreibungssystem der EZB (siehe Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung) registrieren. Nach ihrer Registrierung haben sie Zugang zu den relevanten Dokumenten (RfX) und können die Bewerbungsunterlagen herunterladen, die die interessierten Lieferanten gemäß den in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Anweisungen erstellen und einreichen. Sofern die interessierten Lieferanten die Kriterien für die Teilnahmeberechtigung und die Auswahlkriterien erfüllen (wie in den Bewerbungsunterlagen beschrieben), wird die EZB sie dem dynamischen Beschaffungssystem (den „Bietern“) zugeben.

Während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems können die Bieter ihre Bewerbungen jederzeit verbessern, sofern sie die Bedingungen dieses dynamischen Beschaffungssystems weiterhin erfüllen. Sie informieren die EZB unverzüglich über Änderungen, die ihre Teilnahmeberechtigung oder Fähigkeit zur Ausführung der spezifischen Aufträge im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems beeinträchtigen. Die EZB kann die Bieter auch auffordern, aktualisierte Nachweise hinsichtlich ihrer Teilnahmeberechtigung vorzulegen. Die Bedingungen für die Ausschreibungen im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems sind in den Bewerbungsunterlagen dargelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Ausgleichskredite in Bezug auf Umweltnutzen und Überwachungsanforderungen / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Ausgleichskredite in Bezug auf Indikatoren für das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und qualitative Standards / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Vielfalt der Projektpakete / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die anfängliche Laufzeit von 24 Monaten kann nach Wahl der EZB verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit des dynamischen Einkaufssystems darf nicht länger als 48 Monate betragen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/10/2024
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Englisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dieses Ausschreibungsverfahren wird durch das elektronische Ausschreibungssystem („e-tendering“) der EZB geführt, auf das über folgende Internetadresse zugegriffen werden kann:

http://www.ecb.europa.eu/ecb/jobsproc/sourcing/html/index.en.html

Wenn Sie das elektronische Ausschreibungssystem der EZB noch nicht genutzt haben, müssen Sie sich über den obigen Link registrieren (klicken Sie auf „Register“ (Registrieren)). Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine automatisierte Benachrichtigung mit Ihren Benutzerdaten zur Anmeldung (klicken Sie auf „Login“ (Anmelden)) und um auf die Ausschreibungsunterlagen zuzugreifen. Es wird auf Folgendes hingewiesen:

— Eine Registrierung für das oben genannte System ist nur einmal erforderlich, und Sie können Ihre Benutzeranmeldeinformationen in allen zukünftigen Verfahren der EZB, die über das oben genannte System durchgeführt werden, wiederverwenden. Bitte bewahren Sie daher Ihre Benutzerdaten für die Zukunft auf;

— Für den Fall, dass Sie in der Vergangenheit an früheren EZB-Ausschreibungsverfahren teilgenommen haben, die über das vorherige Online-System der EZB durchgeführt wurden, müssen Sie sich dennoch noch einmal am elektronischen Ausschreibungssystem der EZB unter der oben genannten Adresse registrieren.

— Ihre einfache Registrierung jedoch entspricht nicht einer Bewerbung/einem Angebot. Sie müssen Ihre Bewerbung/Ihr Angebot über das elektronische Ausschreibungssystem der EZB einreichen, wie in den Bewerbungs-/Angebotsunterlagen beschrieben.

Die Systemreferenznummer für die obige Beschaffung lautet: RFX-PT-2022-000060: PRO-006760-R1-Offsetting GHG-Emissionen

Um die Ausschreibungsunterlagen herunterzuladen, melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort beim elektronischen Ausschreibungssystem der EZB an. Erweitern Sie das Feld „Public Tenders – Upcoming Events“ (Öffentliche Ausschreibungen – Bevorstehende Veranstaltungen). Klicken Sie auf „Click to request an invitation to this event“ (Klicken Sie, um eine Einladung zu diesem Ereignis anzufordern) für das obige Verfahren und schließen Sie das neue Fenster, das sich öffnet. Sobald die Anfrage abgeschlossen ist (dies kann einige Minuten dauern), ändert sich der Status der Teilnahmeanfrage in „Invited“ (Eingeladen) und die RFx-Dokumentation wird über die RFx-Registerkarte zugänglich sein.

Unter dem oben angegebenen Link finden Sie auch alle Handbücher mit Einzelheiten zur Systemanwendung und die Kontaktdaten des technischen Kundendiensts.

Sollten Sie technische Hilfe bei der Verwendung des Systems benötigen, wenden Sie sich bitte an das technische Support-Team der EZB unter [gelöscht] unter Angabe der Referenznummer und des aufgetretenen Problems.

Alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit diesem Beschaffungsverfahren und dem Inhalt der Ausschreibungsunterlagen sind als Nachricht über das elektronische Ausschreibungssystem der EZB einzureichen (unter der Registerkarte „Discussion“ (Diskussion)).

Die EZB ist bestrebt, alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten, kann jedoch eine minimale Antwortzeit nicht garantieren. Die EZB ist nicht verpflichtet, Anfragen zu beantworten, die weniger als 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote eingehen.

Das Ausschreibungsverfahren steht gleichermaßen natürlichen oder juristischen Personen offen, die ihren Sitz oder ihren Standort in der Europäischen Union haben, sowie allen natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihren Standort in einem Land haben, das das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO ratifiziert oder mit der Europäischen Union ein bilaterales Abkommen über das Beschaffungswesen geschlossen hat, und zwar nach den in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Bedingungen.

Das Ausschreibungsverfahren wird gemäß dem Beschluss EZB/2016/2 über die Festlegung der Vergaberegeln (in der geänderten Fassung) durchgeführt, der unter folgender Adresse verfügbar ist:

https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/1001/procurement/html/index.en.html

Und in EUR-Lex:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02016D0002-20200501.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6913440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ecb.europa.eu
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strasbourg Cedex
Postleitzahl: 67001
Land: Frankreich
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung gemäß Artikel 34 Absatz 1 oder dem ersten Satz von Artikel 34 Absatz 3 des Beschlusses EZB/2016/2 über die Festlegung der Vergaberegeln, in geäderter Fassung. Weitere Anforderungen sind in Artikel 39 dieses Beschlusses aufgeführt. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten hat keinen Einfluss auf die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6913440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ecb.europa.eu
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022

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