Micro-CT Scanner mit Probenwechsler und Phasenkontrast Referenznummer der Bekanntmachung: UGI-2022-038-OV-D61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Micro-CT Scanner mit Probenwechsler und Phasenkontrast
Micro-CT Scanner mit Probenwechsler und Phasenkontrast
Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie Schubertstraße 81 35392 Gießen Der exakte Lieferort für die Anlieferung und Aufstellung ist vor der Lieferung mit Dr. Jan Scherberich abzustimmen.
Lieferung, betriebsbereite Installation und Inbetriebnahme eines Micro-CT Scanner mit Probenwechsler und Phasenkontrast inklusive Grundeinweisung und fortgeschrittener Schulung der Anwender für die Abteilung Experimentelle Radiologie der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
REACT-EU: Auf- und Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur an Hochschulen u. außeruniversitären Forschungseinrichtungen (FPG968 SAP 20008858)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe RJL Micro & Analytic GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsdorf-Neuthard
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 76689
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDKYYL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-giessen.de