81288087-Beratung zu landwirtschaftl. Themen, beruflicher Bildung und zu psychosozialen Themen in Südsudan Referenznummer der Bekanntmachung: 81288087
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81288087-Beratung zu landwirtschaftl. Themen, beruflicher Bildung und zu psychosozialen Themen in Südsudan
Das Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Produktion, der Diversität und Qualität hochwertiger Nahrungsmittel und Beratung zur verbesserten Ernährung sowie die Schaffung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten junger Erwachsener, Einkommen zu generieren und ihre Alltagsresilienz zu stärken. Weiterhin soll die Steigerung des Wohlbefindens durch psychosoziale Angebote im Kontext von Gewalt, Flucht und Perspektivlosigkeit erreicht werden durch die Erreichung der folgenden drei Ergebnisse:
1) Die Kapazitäten von kleinbäuerlichen Haushalten sind hinsichtlich landwirtschaftlicher Produktion und Ernährung gestärkt.
2) Das Angebot an bedarfsgerechten, gender-, kontext- und konfliktsensiblen Qualifizierungsmaßnahmen für Rückkehrende, Binnenvertriebene und Mitglieder von aufnehmenden Gemeinden, insbesondere Frauen und Jugendliche, im landwirtschaftlichen Sektor ist verbessert.
3) Staatliche und nicht-staatliche lokale Akteure verfügen über verbesserte Kapazitäten hinsichtlich der Bereitstellung psychosozialer Unterstützung für Binnenvertriebene, Rückkehrende und die vulnerable aufnehmende Bevölkerung.
Die Ausschreibung ordnet sich in diesen Rahmen ein.
Die Zielgruppe sind Rückkehrende, Binnenvertriebene und vulnerable Mitglieder aufnehmender Gemeinden, mit Fokus auf Frauen und jungen Erwachsenen in Eastern und Central Equatoria. Konkreter werden die Gemeinden in den Landkreisen Magwi, Torit und Ikotos des Bundesstaates Eastern Equatoria und den Landkreisen Yei und Morobo des Bundestaates Central Equatoria in Südsudan angesteuert .
Positiv für die Projektumsetzung wirkt sich aus, dass das Neuvorhaben auf umfangreichen Lernerfahrungen, getesteten Instrumenten, Methoden und Ansätzen sowie vorhandener Infrastruktur und geschultem Personal aufbauen kann, welche im laufenden Ernährungssicherungs-Vorhaben" Ernährungssicherung und landwirtschaftliche Entwicklung" (Food Security and Agricultural Development, FSAD) aufgebaut und trainiert wurden.
00000 Südsudan
Der AN ist verantwortlich für die Erbringung von 6 Arbeitspaketen sowie der zugehörigen Meilensteine. Die Arbeitspakete ordnen sich in die Ergebnisse 1 bis 3 des Vorhabens ein.
Die Arbeitspakete lauten:
1. Beratung/Schulung von kleinbäuerlichen Kooperativen in Bezug auf
a. Zugang zu Land, Produktionsmitteln, Vermarktung und Finanzmanagement
b. verbesserte Anbautechniken, (Klein-)Viehhaltung, Vermeidung von Nachernteverlusten, verbesserte Lagerung, Verbreitung und Ernährung sowie Fähigkeiten im Agrargeschäft und Marketing (Farming-as-a-Business)
c. verbesserte Haushaltsernährung, Hygienepraktiken, einschließlich Kochvorführungen zur Sensibilisierung
2. Beratung der Landwirte zu Vorteilen der Verwendung von verbessertem Saatgut und guten Produktionspraktiken (durch Radiobotschaften) sowie Produktion von Broschüren für die Verwendung und Verbreitung durch andere Institutionen und Akteure
3. Entwicklung von Ausbildungsinhalten (umfassende Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Unternehmertum) sowie Ausbildungsinhalte für die fachbegleitende Beratung von Kleinstunternehmen zu unternehmerischem Handeln und Finanzmitteln
4. Vorbereitung der Zentren und Lehrkräfte für eine fachbegleitende Beratung von Kleinstunternehmen zu unternehmerischem Handeln und Finanzmitteln und für die umfassenden Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Unternehmertum sowie die darauffolgende Umsetzung jeweiliger Angebote
5. Fortbildungen:
a. von staatlichen und nichtstaatlichen Umsetzungspartnern der Outputs 1 und 2 (bspw. Personal des Landwirtschaftszentrums) zum psychosozialen Ansatz
b. von lokalem Kernpersonal (bspw. Krankenschwestern, Hebammen, Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen) und Vertrauensträger*innen der lokalen Gemeinschaften (traditionelle Heiler*innen, Frauen mit Vorbildfunktion) in psychosozialer Unterstützung
6. Beratungs- und Unterstützungsangebote zu:
a. Spezifischen psychosozialen angeboten mit Kernakteuren und lokalen NROen
b. Sensibilisierungsmaßnahmen zur Reduktion von psychosozialen Stigmata
c. Themen wie Verweisung an spezialisierte medizinische Einrichtungen, d.h. die Fähigkeiten zum Erkennen psychischer Krankheitsbilder, welche eine medizinische Behandlung durch Psycholog*innen erfordern
d. Aufsetzung eines Monitoring-Systems zu potentiellen nicht-intendierten negativen Wirkungen sowie regelmäßiger Reflektion der Mitigationsmaßnahmen für den Output 3, inkl. Trainingskomponenten / Fortbildungen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2 Mio. EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 25 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2 Mio. EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 25 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte insgesamt, mind. 1 Referenzprojekt je folgendem Fachgebiet: Landwirtschaft, Beratung zu psychosozialen Themen, berufliche Bildung und mindestens 4 Referenzprojekte in Afrika in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Mindestens 4 Referenzprojekte insgesamt, mind. 1 Referenzprojekt je folgendem Fachgebiet: Landwirtschaft, Beratung zu psychosozialen Themen, berufliche Bildung und mindestens 4 Referenzprojekte in Afrika in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YUYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.