Neubau Rheinstraßenbrücke - Öffentlichtkeitsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: VE 20.20.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rheinstraßenbrücke - Öffentlichtkeitsarbeit
Inhalt dieser Dienstleistung ist die Erbringung von Kommunikationsleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des Neubaus der Rheinstraßenbrücke in Darmstadt.
Stadt Darmstadt Mina-Rees-Str. 10 64295 Darmstadt
Von der Agentur wird die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer öffentlichkeitswirksamen Kommunikationskampagne im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau der Brücke Rheinstraße in Darmstadt gefordert.
Die von dem AN zu entwickelnde, umzusetzende und zu begleitende Kommunikationskampagne soll alle Betroffenen und an dem Neubauprojekt Interessierte crossmedial ansprechen .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Brücke Rheinstraße über DB-Gleise - Öffentlichkeitsarbeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter der Verfahrensnummer 2021/S 153-407029 geführte Offene Verfahren wurde mangels wertbarer Angebote beendet. Die vorstehend unter V. dieser Bekanntmachung getätigten Angaben beziehen sich daher auf das nach der Verfahrensaufhebung durchgeführte Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das im Anschluss hierzu durchgeführt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARWNF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]