Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision
Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision für folgende Lose:
Los 1, Operatives Geschäft sowie Stabs- und Servicefunktionen
Los 2, IT und Projektmanagement
Los 3, Compliance-Prüfungen
Operatives Geschäft
KfW-Frankfurt/Main
Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision im Bereich Operatives Geschäft sowie Stabs- und Servicefunktionen
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Die KfW schätzt das Auftragsvolumen über die Laufzeit auf insgesamt 12.000 Beratertage.
IT Prüfungen
KfW-Frankfurt/Main
Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision im Bereich IT und Projektmanagement
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Die KfW schätzt das Auftragsvolumen über die Laufzeit auf insgesamt 6.000 Beratertage.
Compliance Prüfungen
KfW-Frankfurt/Main
Prüfungs- und Beratungsleistungen Interne Revision im Bereich Compliance-Prüfungen
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Die KfW schätzt das Auftragsvolumen über die Laufzeit auf insgesamt 400 Beratertage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Nettojahresumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich für alle Lose gültig:
Eigenerklärungen zu dem Nettojahresgesamtumsatz sowie dem Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2019 – 2021) in Euro.
Angaben zu Nettojahresumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich für Los Nr. 1 und Los Nr. 2:
Der Nettojahresumsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2,5 Mio. Euro betragen haben, sonst wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Angaben zu Nettojahresumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich für Los Nr. 3:
Der Nettojahresumsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1 Mio. Euro betragen haben, sonst wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Versicherungsschutz, für alle Lose gültig:
Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit und bis zur Verjährung aller Haftungsansprüche eine marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Mindestdeckungssummen von 10 Mio. € jeweils pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert vorhalten.
Alle vereinbarten Versicherungen sind mit einem Versicherungsunternehmen abzuschließen, dass innerhalb der Europäischen Union als solches zugelassen ist.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit dem in dieser Ziffer bestimmten Umfang nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit und bis zur Verjährung aller Haftungsansprüche vorzuhalten. Der Auftragnehmer wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss dieses Vertrages sowie während der gesamten Vertragslaufzeit auf Verlangen der KfW einen aktuellen Nachweis über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes sowie darüber erbringen, dass die Deckungssummen für das Versicherungsjahr noch zur Verfügung
stehen.
Für alle Lose gültig: (Referenzen)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den
letzten drei Jahren (seit 2019) verfügen.
Los Nr. 1 (Referenzen)
Mindestens 2 Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbaren Referenzleistungen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
- Sie decken vier der dreizehn ausgeschriebenen Themengebiete ab.
- Die Referenzen betreffen Prüfungsdurchführungen und betreffen Beratungsleistungen
- Die Referenzen müssen bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von
mindestens 30 Mrd. Euro erbracht worden sein.
- Die Referenzen müssen bei verschiedenen Finanzinstituten erbracht worden sein.
- Es werden nur Referenzen akzeptiert, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden (Projektabschluss darf nicht vor dem
Jahr 2019 liegen).
- Jede Referenz muss ein Volumen von mindestens 50 Beratertagen aufweisen.
Los Nr. 2 (Referenzen)
Mindestens 2 Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbaren Referenzleistungen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
- Referenzen betreffen IT-Prüfungsleistungen und mindestens eine Referenz betrifft Prüfungsleistungen des Projektmanagements
- Referenzen betreffen Prüfungsdurchführungen und mindestens eine Referenz betrifft Beratungsleistungen
- Die Referenzen müssen bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 30 Mrd. Euro erbracht worden sein.
- Referenzen müssen bei verschiedenen Finanzinstituten erbracht worden sein.
- Es werden nur Referenzen akzeptiert, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht
wurden (Projektabschluss darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen).
- Jede Referenz muss ein Volumen von mindestens 50 Beratertagen aufweisen.
Los Nr. 3 (Referenzen)
Mindestens 2 Referenzen mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbaren Referenzleistungen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
Sie decken das ausgeschriebene Themengebiet ab.
- Die Referenzen müssen bei mindestens zwei verschiedenen Unternehmen
erbracht worden sein.
- Es werden nur Referenzen akzeptiert, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht
wurden (Projektabschluss darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen).
- Jede Referenz muss ein Volumen von mindestens 50 Beratertagen aufweisen.
Benennung der in den letzten drei Jahren ausgeführten Dienstleistungen (Referenzen) „Referenzen“ geforderten Angaben.
Für alle Lose gültig: (Fachkräfte)
Der Bieter muss über eine ausreichende Anzahl an qualifizierten [Beratern / - innen/ Experten / - innen] verfügen. Die Angaben sind hier nur für das betreffende Los zu tätigen für das Sie ein Angebot abgeben. Sofern Sie für mehrere Lose ein Angebot abgeben, ist auch für das jeweilig angebotene Los die betreffende Angabe zu tätigen.
Los Nr. 1 (Fachkräfte)
Der Bieter muss über eine ausreichende Anzahl an qualifizierten [Beratern / - innen/ Experten / - innen] verfügen.
Mindestanforderungen:
- Für die Rolle Consultant: Mindestens fünf Berater / - innen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in einem der
vorgesehenen Prüfungsfeldern (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Senior Consultant: Mindestens fünf Berater / - innen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einem der
vorgesehenen Prüfungsfeldern (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Manager: Mindestens drei Berater / - innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in einem der
vorgesehenen Prüfungsfeldern (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Partner: Mindestens einen Berater / - in mit mindestens zehn Jahre
Berufserfahrung in der Leitung komplexer Prüfungs- und Beratungsprojekte (siehe Leistungsbeschreibung).
Los Nr. 2 (Fachkräfte)
- Für die Rolle Consultant: Mindestens fünf Berater / - innen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in einem der
vorgesehenen Prüfungsfeldern. Davon mindestens drei Berater / - innen für das Prüfungsfeld IT-Revision und einen / eine
Berater / - in für das Prüfungsgebiet Projektrevision (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Senior Consultant: Mindestens fünf Berater / - innen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einem der
vorgesehenen Prüfungsfeldern. Davon mindestens drei Berater / - innen für das Prüfungsfeld IT-Revision und einen / eine
Berater / - in für das Prüfungsgebiet Projektrevision (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Manager: Mindestens zwei Berater / - innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in einem der
vorgesehenen Prüfungsfeldern. Davon mindestens einen / eine Berater / in für das Prüfungsfeld IT-Revision und einen
Mitarbeiter / - in für das Prüfungsgebiet Projektrevision (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Partner: Mindestens einen / eine Berater / - in mit mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der Leitung
komplexer Prüfungs- und Beratungsprojekte (siehe Leistungsbeschreibung).
Los Nr. 3 (Fachkräfte)
- Für die Rolle Consultant: Mindestens zwei Berater / - innen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich
Compliance/Deliktrevision (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Senior Consultant: Mindestens zwei Berater / - innen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Bereich
Compliance/Deliktrevision (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Manager: Mindestens einen Berater / - innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung im Bereich
Compliance/Deliktrevision (siehe Leistungsbeschreibung)
- Für die Rolle Partner: Mindestens einen Berater / - innen mit mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der Leitung
komplexer Prüfungs- und Beratungsprojekte (siehe Leistungsbeschreibung).
Abschnitt IV: Verfahren
KfW-Frankfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
3. Wettbewerbsregister:
Die KfW ist verpflichtet nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) als öffentliche Auftraggeberin, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000,-- Euro ohne Umsatzsteuer beim Bundeskartellamt abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den die KfW den Auftrag zu vergeben beabsichtigt.
Die Eintragungen im Wettbewerbsregister können sowohl natürliche (Bsp. Einzelunternehmen) als auch juristische Personen betreffen.
4. Abfrage gemäß VO (EU) 2022/576
Es ist gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten, öffentliche Aufträge zu
vergeben an:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der
unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.