Leistungen zur Eignungsfeststellung und beruflichen Eingliederung arbeitssuchender BürgerInnen Referenznummer der Bekanntmachung: 6226-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kca-mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Eignungsfeststellung und beruflichen Eingliederung arbeitssuchender BürgerInnen
Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung und Vermittlung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung gemäß § 16 SGB II i. V. mit § 45 SGB III
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zielsetzung der Maßnahme ist die Beendigung der individuellen Arbeitslosigkeit durch Begründung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach dem SGB III auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert und ein Beitrag zur Stärkung ihrer Eigeninitiative geleistet werden. Der Zielerreichung dienen die folgenden Maßnahme schritte:
1) ein ausführliches Profiling;
2) auf der Basis der im Profiling gewonnenen Erkenntnisse eine direkte Akquisetätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt für die zugewiesenen Teilnehmer und
3) die erfolgreiche Vermittlung von Langzeitleistungsbeziehenden in versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach dem SGB III. Die Vermittlung erfolgt aufgrund der Fähigkeiten des Teilnehmers, insbesondere seiner Arbeitsweise, seiner Arbeitseinstellung und seiner sozialen Kompetenz und ist möglichst auf den Zielberuf des Teilnehmers abgestimmt.
Die Maßnahme wird ca. 600-800 Teilnehmer umfassen.
Für den Auftraggeber besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Zwei Verlängerungsoptionen sind möglich. Bei der Ausübung der Option sind grundsätzlich die Angaben des Preisblattes heranzuziehen. Die Ausübung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Ansonsten endet der Vertrag ohne eine besondere Kündigung. Die Beauftragungsdauer endet mit der Betreuung des letzten Teilnehmers.
Für den Auftraggeber besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Zwei Verlängerungsoptionen sind möglich. Bei der Ausübung der Option sind grundsätzlich die Angaben des Preisblattes heranzuziehen. Die Ausübung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Ansonsten endet der Vertrag ohne eine besondere Kündigung. Die Beauftragungsdauer endet mit der Betreuung des letzten Teilnehmers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der durchschnittlichen Jahresumsätze, die in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet wurden.
Der durchschnittlicher Jahresumsatz, der in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet wurde, muss mindestens EUR 750.000,00 (netto) betragen.
Nachweis von Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die vergleichbar zu den gegenständlich zu vergebenen Leistungen sind. Als vergleichbar wird die Durchführung von Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S.1 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 SGB III, die die Aktivierung und die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zum Inhalt haben, angesehen.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die vergleichbar zu den gegenständlich zu vergebenen Leistungen sind. Als vergleichbar wird die Durchführung von Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S.1 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 SGB III, die die Aktivierung und die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zum Inhalt haben, angesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.