Grundhafte Erneuerung der OD Muschenheim - Planungsleistungen / Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HFK-2022-0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lich
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Erneuerung der OD Muschenheim - Planungsleistungen / Ingenieurleistungen
Vergabe von Planungsleistungen Lph 1-9 in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12.1 HOAI und Verkehrsanlagen gem. §§ 47 ff. HOAI i.V.m. Anlage 13.1 HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen)
Die AG plant mit dem Landkreis Gießen die K 166, K 165, K 167, Ortsdurchfahrt Lich / Muschenheim einschl. Nebenanlagen als Gemeinschaftsmaßnahme um- und auszubauen. Die AG ist Bauherrin der Maßnahme; der Landkreiskreis Gießen und die Stadtwerke Lich beteiligen sich an den Planungs- und Baukosten anteilig auf Grundlage der jeweils anrechenbaren Baukosten. Der Ausbau umfasst die in der Baulast des Kreises Gießen befindliche Fahrbahn und die in der Baulast der AG befindlichen und neu herzustellenden Gehwege nebst Entwässerung. Der Ausbau befindet sich auf der Kreisstraße 166 zwischen NK 5518 010 Stat. 0,000 und NK 5419 038 Stat. 0,146 (Länge: 275 m), sowie der K 167 zwischen NK 5518 011 Stat. 0,000 und NK 5519 017 Stat. 0,360 (Länge: 574 m), sowie der K 165 zwischen NK 5518 009 Stat. 0,000 und NK 5519 007 Stat. 0,415 (Länge: 415 m). Dies ergibt eine Bau Länge von 1.264 m. Die Bau Länge kann im Laufe der Planungsphase unwesentlich variieren und bestimmt sich nach dem jeweiligen Planungsfortschritt sowie aufgrund von Abstimmungen und Festlegungen während der Planungsphase mit den jeweiligen Baulastträgern. Inhalt dieses Auftrags ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung), Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung gem. § 42 HOAI, sowie Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 inkl. örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung gem. § 46 HOAI, zur grundhaften Erneuerung der K165, K166 und K167 in der Ortsdurchfahrt in Muschenheim inkl. der Gehwege und Nebenanlagen. Die Gesamtlänge der Ortsdurchfahrt beträgt hierbei ca. 1.264m mit einer Fläche von ca. 12.300 qm. In Abstimmung mit den Stadtwerken Lich wird die Sanierung bzw. der Austausch des Abwasserkanals ca. 1.200 m MW DN 200 - DN 700) sowie ca. 1.264 m Wasserleitung im Zuge der Straßenbaumaßnahme durchgeführt. Die Arbeiten sind aufeinander abzustim-men. Der Neubau der Kanalisation erfolgt teilweise im Trennsystem (Regenwasserkanal ca. 500 bis 600 m, Schmutzwasserkanal ca. 1.000 m bis 1.300 m). Die Einleitgenehmigung nach DWA 153 bzw. 102 ist aufzustellen. Die Gesamtmaßnahme muss aus fördertechnischen Gründen im Jahr 2024 baulich begonnen werden. Die Planungsleistungen für das Vorhaben sind daher unmittelbar nach Auftragserteilung aufzunehmen. Als besondere Leistung gilt die Vorbereitung des MobFöG-Antrags für den Landkreis (Kreisstraße) und die Stadt Lich (Gehwege), einschließlich der Erstellung der Antragsunterlagen und der zugehörigen Formulare (3-fach) und einer fristgerechten Einreichung an Hessen Mobil bis 31.03.2023. Alle aufgeführten baulichen Aspekte zur Erneuerung des Straßenoberbaus (Straße + Gehweg) sind durch das hessische MobFöG förderfähig. Eine weitere besondere Leistung ist das Erstellen der Antragsunterlagen für den Kanalkostenzuschuss der Stadtwerke Lich, Bestandspläne erstellen, Wertung von Nebenangebote, Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen, Trassensummenplan, Bauüberwachung, Mitwirken bei der Beschaffung von Zustimmung von Betroffenen, Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, Einholen und Erstellen von Leitungsbestandsplänen, Planen von Anlagen der Verfahrens und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke, Aufstellen von Verkehrsführungsplänen. Die Förderkriterien für Förderungen nach MöbFöG wie auch das HVTG sind bei der Abwicklung des Bauvorhabens zwingend zu beachten.
Die AG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung gemäß der Leistungsbeschreibung. Mit Vertragsschluss werden die für die Beauftragungsstufe 1 vorgesehenen Besonderen und Grundleistungen der §§ 41 ff. und 48 HOAI in den LP 1-4 HOAI beauftragt. Die weitere Beauftragung des AN für die Beauftragungsstufe 2 vorgesehenen Grundleistungen der LP 5-9 sowie den dargestellten besonderen Leistungen ist als Option vorbehalten, setzt die Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Baurechtsschaffung und Fördermittelbewilligung voraus und erfolgt insbesondere abhängig von der Fortsetzung des Projektes, zufriedenstellender Leistungserbringung des AN und guter Zusammenarbeit, wobei die AG berechtigt ist, auch lediglich einzelne Leistungen zu beauftragen. Eine solche weitere Beauftragung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die AG erfolgt. Wenn die AG eine weitere Beauftragungsstufe beauftragt, dann umfasst dies nicht die Beauftragung von besonderen Leistungen. Die Beauftragung von besonderen Leistungen erfordert, dass die besonderen Leistungen explizit ebenfalls beauftragt werden. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung. Er hat insbesondere auch keine Ansprüche wegen Nichtbeauftragung (insbesondere auf Ansprüche auf Vergütung, Schadenersatz, sonstige Aufwendungen wie Vorhaltekosten oder Ersatz entgangenen Gewinns, etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundhafte Erneuerung der OD Muschenheim - Planungsleistungen / Ingenieurleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]