2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
178 - Die Untersuchung dient der Lösungsfindung für eine integrierte Verkehrsführung zur Versorgung der U9 und des Ersatzbauwerkes der U1/U2 sowie der Führung des Personenverkehrs zwischen 2.SBSS, U9, U4/U5 und Fernbahn, unter Berücksichtigung von Anforderungen des Bauablaufes.
Untersucht werden soll u.a:
1.) eine mögliche Relokation der südlichen Lieferhöfe inkl. Zufahrt für NEG und SWM auf die Ebene E -2. Betrachtet wird eine Zufahrt über Tunnel von der Bayerstr und ein unterirdischer Lieferhof in Ebene E -2 sowie eine Zufahrt zu den unterirdischen Betriebsräumen der SWM in E-2
2.) eine mögliche bauzeitliche Zufahrt zu den Tunneln durch das Vorhaltebauwerk der U9 bis in die Ebene E-4 oder ggf. auch E-5.
Diese Untersuchung beinhaltet architektonische Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI §33 ff. Nicht enthalten sind ingenieurtechnische Untersuchungen jeglicher Art wie u.a.
KIB;TWP;TGA od er Sparten etc.
Als Ergebnis der Untersuchung wird eine Präsentation mit Plänen, Skizzen u.a. Inhalten erarbeitet.
178 - Die Leistungen erfordern detaillierte Kentnisse der vorangegangenen Planung und können darum nur von dem Planer, welcher diese durchgeführt hat, erfolgen.
Durch die notwendige Einarbeitung eines neuen AN würde es zu einer Terminverzögerung kommen, wodurch der Nutzen für Abstimmungen mit Projektbeteiligten ggfs. nicht mehr zum Tragen kommen würde. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zusätzlich ist auch mit einer Doppelarbeit und einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens auszugehen.