ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54870
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW.
Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung
und Anpassung von bestehender Hard- und Software. Desweiteren sind EBA-Zulassungen für die
Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW-A Leipzig-Connewitz, Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen Anpassung Bf Stötteritz und Abzw. Anger Bz 2.1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.