22FEI59862 - Lagerlogistik GWH Zentrallager Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59862
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI59862 - Lagerlogistik GWH Zentrallager
22FEI59862 - Lagerlogistik GWH Zentrallager für DB FZI (Lagerung und logistische Abwicklung von bahnaffinen Materialien)
bundesweit
Lagerlogistik GWH Zentrallager für DB FZI (Lagerung und logistische Abwicklung von bahnaffinen Materialien)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Gesellschaftsform (Handelsregisterauszug) nicht älter als 6 Monate
vollständige Beschreibung siehe: "22FEI59862 - Anhang B1 - Eignungskriterien Kriterienkatalog mit Anlagen"
- Bietereigenerklärung / K.O.-Kriterium: Ja
- Haftpflichtversicherung: Der Bewerber verfügt über eine Haftpflichtversicherung und eine Verkehrshaftungsversicherung. Folgende Mindestdeckungssummen
müssen bestehen: (a) [Betrag gelöscht] EUR für Person- & Sachschäden; (b) [Betrag gelöscht] EUR für Vermögenschäden. Summen müssen mindestens 2x pro Jahr zur Verfügung stehen. Nachweise nicht älter als 6 Monate. / K.O.-Kriterium: Ja
- Diebstahlversicherung / Grundbesitzerhaftpflicht: a) Der Bewerber hat eine gesonderte Versicherung bezüglich Diebstahls und Einbruch vorzuweisen, jeweils in Höhe des Bestandswerts des beim Bewerber lagernden Materials vom Auftraggeber. Der Bestandswert kann auch steigen. b) Der Bewerber muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Gebäudeversicherung nachweisen. / K.O.-Kriterium: Ja
- Lieferantenselbstauskunft / K.O.-Kriterium: Ja
- Lagerstandort: Der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag eine Unternehmenspräsentation (max. 5 Seiten) ein, welche Auskunft gibt über:
a. Unternehmenshistorie; b. Flächenkapazitäten; c. Standortübersicht gemäß Anhang 1; d. Benennung von zwei bis drei mit diesem Beschaffungsauftrag vergleichbaren Referenzprojekten; e. Qualitätsmanagementkonzepte / K.O.-Kriterium: Ja
- Erklärung über Unterauftragnehmer
- Bietergemeinschaftserklärung
- Ihr Unternehmen verfügt über Zugriff auf ausreichende Flächenkapazitäten, personelle Ressourcen und fachliche Expertise, die den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollständig entsprechen / K.O.-Kriterium: Ja
- Start der Abwicklung: Der Bewerber bestätigt, dass der Start der Abwicklung, unter Berücksichtigung der angegebenen Mengengerüste und des ggf. notwendigen Materialumzuges (Anhang 2), zum definierten Leistungsstart erfolgen kann. / K.O.-Kriterium: Ja
- Projekt- und EDV-Kapazitäten im direkten Zugriff des Bewerbers zur Erfüllung der aktuellen und zukünftigen Prozess- und EDV-Vorgaben des Auftraggebers gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung / K.O.-Kriterium: Ja
- Notfallkonzept / K.O.-Kriterium: Ja
- Qualitätsmanagement / K.O.-Kriterium: Ja
- Anerkennung der Vertragsbestandteile / K.O.-Kriterium: Ja
- Vertraulichkeitserklärung / K.O.-Kriterium: Ja
- Anerkennung Zahlungsbedingungen der DB AG / K.O.-Kriterium: Ja
- Bewerber erkennt die Bedingungen des Vertrags und der Leistungsbeschreibung an / K.O.-Kriterium: Ja
Zahlungsbedingung (21 Tage/3% Skonto; 30 Tage/netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.