Digitalisierung Zugverkehr und Leitstelle (DZL) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54028
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung Zugverkehr und Leitstelle (DZL)
Digitalisierung der Verkehrsdisposition, das Design und Konzeption sowie die Entwicklung und Einführung von nutzerzentrierten neuen digitalen Produkten und Lösungen, die langfristig in allen Regionen der DB Regio zum Einsatz kommen sollen. Auf Basis modernster Technologien und Architekturprinzipien sollen durch die Beratung von Fachexperten eine modular aufgebaute nutzer- und datenzentrierte digitale Produkt- und Anwendungslandschaft konzipiert und ein höherer Automatisierungsgrad in der Verkehrsdisposition geschaffen werden.
Konzeptionelle und Technische Fachexpertise in der Digitalisierung von Betrieb und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs
Bundesrepublik Deutschland
Die Fachexpertise muss die Bereiche der iterative Umsetzungsplanung und Konzeption anhand agiler Methoden, Best Practices und State-of-the-art-Analysen eingesetzter digitaler Technologien, Qualitätsmanagement und Ablösungsbegleitung sowie kundenzentrierte und iterative Verprobung der Konzeption innerhalb des Loses abdecken.
Projekt-/ Programmanagement von Digitalisierungs- und datengetriebenen Projekten des Betriebs und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs
Bundesrepublik Deutschland
Die Fachexpertise muss die Bereiche Agiles Management von Ablösungs- und Konzeptionsprojekten bzw. Programmen, kontinuierliche Koordination unterschiedlicher Interessengruppen und Schnittstellenpartner, Anforderungsmanagement in der Einführung von digitalen (datengetriebenen) System-Komponenten, Überführung der Stakeholder-Landschaft in ein digitales und datengetriebenes Ökosystem sowie Einbringen von Expertise in gewissen Handlungsfeldern innerhalb des Loses abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeptionelle und Technische Fachexpertise in der Digitalisierung von Betrieb und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt-/ Programmanagement von Digitalisierungs- und datengetriebenen Projekten des Betriebs und Produktion in und um die Leitstelle sowie des Zugverkehrs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 21FEA54028 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Der geschätzte Gesamtwert, wie in Ziffern II.1.5 bzw. II.2.6 angegeben, wird wie folgt je Los konkretisiert:
Los 1: Die geschätzte Menge 9.250 PersonenTage (PT), wird die Höchstmenge der unter diesen Rahmenverträgen abrufbaren Leistungen 18.500 PT angegeben
Los 2: Die geschätzte Menge 6.063 PT, wird die Höchstmenge der unter den Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen auf 12.125 PT angegeben.
5. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden.
Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland