Generalplanungsleistung über die Sanierung und den Erweiterungsneubau der Grundschule Schauenburg-Elgershausen Referenznummer der Bekanntmachung: 23D 22 466-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistung über die Sanierung und den Erweiterungsneubau der Grundschule Schauenburg-Elgershausen
Der Landkreis Kassel plant die Sanierung und den Erweiterungsbau der Grundschule Schauenburg-Elgershausen zur Erfüllung gestiegener, funktionaler und fachspezifischer Anforderungen. Generalplanungsleistungen für Objektplanung, Tragwerksplanung, Wärmeschutznachweis, TGA, Elektro, Fördertechnik, Schallschutz, SiGeKo, Brandschutz und Landschaftsplanung.
Das Projekt soll in 3 Bauabschnitten ausgeführt werden:
1. Bauabschnitt: Sanierung und Erweiterung des Fachklassentraktes mit einer Mensa, 3 Klassenräumen und weiteren nutzungs- und fachspezifischen Räumlichkeiten mit einer Bruttogrundfläche von ca. 1.450 m².
2. Bauabschnitt: Sanierung und Aufstockung des jetzigen Verwaltungsgebäudes, als künftiger Betreuungstrakt mit einer Bruttogrundfläche von ca. 833 m².
3. Bauabschnitt: Abriss der Kindertagesstätte, mit einem Bruttorauminhalt von ca. 5.100 m³ und Neugestaltung der Außenanlagen (9.850 m³) mit Parkplatzangebot.
34270 Schauenburg
Der Landkreis Kassel plant die Erweiterung der Grundschule Schauenburg-Elgershausen zur Erfüllung erweiterter funktionaler Anforderungen.
Die Grundschule Schauenburg-Elgershausen ist eine 2-zügige Grundschule mit zurzeit 158 Schülerinnen und Schülern.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Kassel plant die Erweiterung der Grundschule Schauenburg-Elgershausen zur Erfüllung erweiterter funktionaler Anforderungen.
Die Grundschule Schauenburg-Elgershausen ist eine 2-zügige Grundschule mit zurzeit 158 Schülerinnen und Schülern.
Die Grundschule rechnet mit einer Steigerung der Schülerzahlen, so dass perspektivisch 3-zügig unterrichtet werden soll und hierfür die notwendigen Räume geschaffen werden sollen. Weiterhin soll das Ganztagsangebot funktional und dauerhaft integriert werden.
Hierzu soll der bestehende Fachklassentrakt saniert und um einen Erweiterungsbau inklusive Mensa ergänzt werden.
Das Verwaltungsgebäude soll saniert und durch eine Aufstockung mit Betreuungstrakt erweitert werden.
Die bestehende Kindertagesstätte wird abgebrochen um eine Neugestaltung der Freiflächen mit Parkplatzanlage zu ermöglichen.
Als erster Realisierungsschritt sollen die maßgeblichen Planungsmaßnahmen
(LPH 1-3) für alle Bauabschnitte beauftragt werden. Die Leistungsphasen 4-9 beschränken sich jedoch auf den ersten Bauabschnitt.
Hierfür soll die Generalplanungsleistung inkl. Fach- und Beratungsleistung nach HOAI mit nachfolgenden Fachdisziplinen ausgeschrieben werden:
Für den Bauabschnitt 1 – Sanierung und Erweiterung Fachklassentrakt:
Objektplanung, Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 – 9, jeweils Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021
Schallschutz und Raumakustik, Leistungsphasen 1-7 nach HOAI 2021
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-8 nach HOAI 2021
Wärmeschutznachweis gem. GEG, Leistungsphasen 1-7 nach HOAI 2021
Besondere Leistungen nach HOAI: Förderanlagen
Brandschutzkonzept
SiGeKo
Freiflächenplanung
Für den Bauabschnitt 2 – Sanierung Verwaltungsgebäude und Aufstockung zum Betreuungstrakt:
Objektplanung, Leistungsphasen 1-3 nach HOAI 2021
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-3 nach HOAI 2021
Für den Bauabschnitt 3 – Abriss Kindertagesstätte und Neuanlage Außenanlagen:
Objektplanung, Leistungsphasen 1-3 nach HOAI 2021
Zusätzliche Bewertungskriterien neben den Mindestbedingungen gem. VgV im Rahmen der ersten Auswahlstufe (Teilnahmeantrag):
- Nachweis von Referenzen und bes. Bedingungen: 32%
- Nachweis der techn. Ausstattung: 8%
- Nachweis der Eignung des Personals (Vita): 30%
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern: 8%
- Erfahrung mit Bauen im Bestand: 12%
- Nachweis der Implementierung eines QM-Systems: 5%
- Gesamtdarstellung des Teilnahmeantrags: 5%
Je Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden.
Mindestbedingungen sind Ausschlusskriterien und werden nicht gesondert bewertet.
Weiteres VERFAHREN für die ausgewählten Bewerber:
Zweite Auswahlstufe
Termin: ca. 50.KW 12.-16.12.2022 (nach persönlicher Einladung)
Persönliche Vorstellung und Darstellung des Dienstleistungserbringers
Bewertung:
- Vorstellung des Dienstleisters: 30 %
- Projektanalyse: 15%
- Termin und Kosteneinhaltung / Qualität: 25%
- Bauleitung und Präsenz vor Ort: 25%
- Gesamteindruck der Vorstellung und Präsentation: 5%
Es können je Kriterium max. 5 Punkte erreicht werden.
Die Fragestellungen zu den Kriterien erhalten die Bewerber mit der Einladung.
Jedes Mitglied des Bewertergremiums hat gleiches Stimmrecht.
Die Bewertung ist zweistufig. Zuerst in Alleinstellung und danach im Vergleich mit allen Bewerbern eines Leistungsbereiches.
Gewichtung als Zuschlagskriterium: 45 %
Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Es können max. 5 Punkte erreicht werden.
Gewichtung als Zuschlagskriterium: 25 %
Jedes Mitglied des Bewertergremiums hat gleiches Stimmrecht.
Die Bewertung ist zweistufig. Zuerst in Alleinstellung und danach im Vergleich mit allen Bewerbern eines Leistungsbereiches.
Honorarangebot
Abgabetermin: 21.11.2022
Das Honorarangebot hat auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung (LB) und der dargestellten Rahmenbedingungen zu erfolgen. Die Honorarkalkulation ist darzustellen.
Das wirtschaftlichste Angebot (WAB) erhält 5 Punkte.
Die weiteren Angebote (AB) werden wie folgt gewertet:
Punkte = 5 x (WAB/AB)
Gewichtung als Zuschlagskriterium: 30 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 43 (1) VgV - Benennung der Unternehmensform und der beruflichen Qualifikation des Projektteams
§ 43 (3) VgV - Angabe Bietergemeinschaft
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
§ 45 (1) Nr.1 VgV - Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Jahre. Mindestumsatz (gesamt): 100 000,-- € netto pro Jahr.
§ 45 (1) Nr.3 VgV - Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2.000.000,-- € für Personenschäden und 1.000.000,-- € für Sachschäden (min. doppelte Deckungssumme für alle Schäden pro Jahr).
Verfügen Sie derzeit nicht über eine entsprechende Höhe der Deckungssummen der Haftpflichtversicherung, ist es zugelassen, dass Sie eine zusätzliche Erklärung Ihrer Versicherung beifügen, die eine Erhöhung der Summen auf die geforderten Sätze im Auftragsfall bestätigt.
Die o. g. Versicherung muss auch als Generalplaner-Versicherung greifen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
§ 46 (3) Nr.1 VgV - geeignete Referenzen der letzten fünf Jahre, max. 10 Jahre (öffentliche Gebäude, insbesondere Schulgebäude und vergleichbar, Bauen im Bestand)
§ 46 (3) Nr.2 VgV - technische Leitung (Darstellung der verantwortlichen bzw. für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personen)
§ 46 (3) Nr.3 VgV - Gewährleistung der Qualität (z.B. Mittel zur Einhaltung von Kosten, Zeitrahmen etc.)
§ 46 (3) Nr.6 VgV - berufliche Befähigung
§ 46 (3) Nr.8 VgV - jährliches Mittel der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten drei Jahre
§ 46 (3) Nr.9 VgV - technische Ausstattung (Nachweis CAD und AVA-Software)
§ 46 (3) Nr.10 VgV - Unteraufträge
§§ 123 u. 124 GWB - Ausschlusskriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hessische Bauordnung (§ 57 i. V.m. § 67 HB
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt - siehe Anlage
- Verpflichtungserklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - siehe Anlage
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen - siehe Anlage (124H)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)