Neubau Sport- und Familienbad Pfungstadt - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (hier: Badetechnische Anlagen) und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b3445
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b3445
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sport- und Familienbad Pfungstadt - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (hier: Badetechnische Anlagen) und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das Hallenbad der Stadt Pfungstadt wurde 1978 als Wellen- u. Freibad errichtet. Das Hallenbad entspricht jedoch in der Ausstattung und dem Badeangebot nicht mehr den aktuellen Anforderungen und wurde nach
erfolgter Renovierung und Erweiterung um einen Familienbereich am 31.01.2014 aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen. Die ab 2012 neu gebaute angeschlossene Sauna ist ebenfalls seit 2014 nicht mehr in
Betrieb.
Eine Grundsanierung des bestehenden Hallenbades in Pfungstadt ist insbesondere auch aufgrund der gravierenden brandschutztechn. Mängel, der in die Jahre gekommenen TGA sowie der Bausubstanz
unwirtschaftlich.
Nach Abriss des Bestands soll das Hallenbad in Pfungstadt als Sport- und Familienbad als Ganzjahresbad nach einem vorliegenden Konzept des Dachverbandes Schwimmen Pfungstadt neu gebaut werden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anl.gr. 1, 2, 3, 7 und 8, Lph.1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Dr.-Horst-Schmidt-Straße,
64319 Pfungstadt.
Das Hallenbad der Stadt Pfungstadt wurde 1978 als Wellen- und Freibad errichtet. Das Hallenbad entspricht jedoch in der Ausstattung und dem Badeangebot nicht mehr den aktuellen Anforderungen und wurde nach
erfolgter Renovierung und Erweiterung um einen Familienbereich am 31.01.2014 aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen. Die ab 2012 neu gebaute angeschlossene Sauna ist ebenfalls seit 2014 nicht mehr in
Betrieb.
Eine Grundsanierung des bestehenden Hallenbades in Pfungstadt ist insbesondere auch aufgrund der gravierenden brandschutztechnischen Mängel, der in die Jahre gekommenen TGA sowie der Bausubstanz
unwirtschaftlich.
Nach Abriss des Bestands soll das Hallenbad in Pfungstadt als Sport- und Familienbad als Ganzjahresbad nach einem vorliegenden Konzept des Dachverbandes Schwimmen Pfungstadt neu gebaut werden.
Dabei sind vorgesehen ein Indoor-Kinder-Bereich sowie ein zentrales Becken 25 x 21 m mit Hubboden und klappbarer Trennwand für die flexible Nutzung mit unterschiedlichen Temperaturen bei einem
Wasserkreislauf.
Der Außenbereich, der über eine öffenbare Fassade zu erreichen ist, verfügt über ein Wasserspielebecken mit einer max. Wassertiefe von 40 cm.
Die für eine erneute Nutzung vorgesehene Saunalandschaft ist bautechnisch zu schützen und mit dem Neubau über die zentrale Empfangssituation und Gastronomiebereich zu verbinden. Die TGA der reaktivierten Sauna
ist an die neue Schwimmbadtechnik anzuschließen. Die Errichtung einer weiteren Außensauna ist ebenfalls Bestandteil des Konzeptes. Eine Ertüchtigung bzw. Sanierung der 2012 neugebauten Sauna ist nach aktuellem
Kenntnsistand nicht erforderlich und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Es ist ein ressourcenschonendes und nachhaltiges Gesamtkonzept anzustreben.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden aktuell auf ca. 20,2 Mio € brutto geschätzt.
Die terminlichen Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungs-/Planungsbeginn: 01/2023
- Baubeginn: 06/2024
- Fertigstellung: 03/2026
Für den Neubau des Sport- und Familienbades Pfungstadt sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (hier: Badetechnische Anlagen) und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 3-9 (stufenweise) gemäß § 55 HOAI abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: (jeweils im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre)
— Gesamtumsatz ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte);
— Gesamtumsatz < 500.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte);
— Gesamtumsatz < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte);
— Gesamtumsatz < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte);
— Gesamtumsatz < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkt);
— Gesamtumsatz < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung
an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: (jeweils im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre)
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (4 Punkte);
— durchschnittlich < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (3 Punkte);
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2 Punkte);
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter und ≥ 1 Gesamtmitarbeiter (1 Punkt);
— durchschnittlich < 1 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf
hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt
werden – Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (max. 4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-/Erweiterungsmaßnahme (max. 4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Hallenbad bzw. eine Therme (max. 4 Punkte).
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 410+420+430+470+480) ≥ 3,5 Mio. € brutto) (max 4 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2 und 3 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max 3 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden die badetechnischen Anlagen (Anlagengruppe 7) gemäß § 53 HOAI erbracht (max 4 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max 4 Punkte),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max 3 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 (sofern erforderlich) gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 55 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine
Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, hier insbesondere:
— Mitwirken bei der Erstellung einer qualifizierten Kostenberechnung (Lph. 3),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
Leistungsanteil) (soweit zuftreffend).
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht.
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV).
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
5d) Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Einreichung eines Nachweises der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer zu geringen Höhe bzw. die Einreichung einer Eigenerklärung zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt und somit zwingend zum Ausschluss führt.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des
Rechnungswerts (brutto, Kgr. 400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).