Sanierung Lindenschule Altbau, 65830 Kriftel - Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: ex -post LindenS-Altb-Arch-2022 Verhandlungsverfahren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Lindenschule Altbau, 65830 Kriftel - Architektenleistung
Sanierung Lindenschule Altbau, 65830 Kriftel - Architektenleistung
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben.Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen.Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) gemäß § 33 HOAI ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung des Bestandsgebäudes der Lindenschule in 65830 Kriftel.
Mit Erstellung des Neubaus im Jahre 2019 mit 12 Klassen-, 6 Gruppenräumen sowie einer Mensa wurde nur ein Teil des gesamten Raumprogrammes umgesetzt. Nun soll das Bestandsgebäude saniert werden, damit die noch fehlenden Fach- und Gruppenräume erstellt werden.
Das Bestandsgebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in den 1950er, 1980er und Anfang der 1990er Jahren errichtet wurden. In den Räumen sind Klassen- und Gruppenräume sowie die Verwaltung und im 1980er Jahre Bau die Betreuung untergebracht.
Eine Sanierung des Bestandsgebäudes ist auch auf Grund des Alters (Baujahr 1950er, 1980er und Anfang 1990er Jahre) und zum Teil auf Grund notwendiger brandschutztechnischer Ertüchtigungen notwendig. Das komplette Trinkwassernetz sowie die Elektroinstallation und sicherheitsrelevanten Installationen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Stand und Vorschriften und werden komplett zurückgebaut und erneuert.
Im Zuge der Erstellung des Neubaus im Sommer 2020 ist ein Teil der brandschutztechnischen Maßnahmen im Langbau (1. BA) bereits erfolgt, muss nun aber abschließend fertig geführt werden.
Bei der Sanierung handelt es sich um eine rein modernisierende und bei Gegebenheit brandschutztechnisch sowie haustechnisch ertüchtigende Sanierung.
Die Sanierungsarbeiten sollen in 3 Bauabschnitten ausgeführt werden. Die Bestandsschule wurde in 3 Bauabschnitten gebaut, die von außen klar zu erkennen sind, innen jedoch miteinander verbunden wurden. Zunächst wurde in den 1950er Jahren der heutige Altbau erstellt. Ende der 1980er Jahre wurde der Alte Neubau (Langbau) als Ergänzung errichtet. Anfang der 1990er wurde dann das Hortgebäude gebaut. Diese drei Bauabschnitte sollen auch in der kommenden Sanierung angewendet werden.
Ein Konzept zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und Raumprogramm zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist zu erstellen. Die gesamten hierzu notwendigen Maßnahmen sind zu planen und umzusetzen.
!!! Die Schule wird im laufenden Betrieb saniert, ohne Auslagerung der Räume!!!
Das Konzept sieht eine Umlagerung von Klassenräumen und Verwaltungsräumen in die sich weiterhin in Betrieb befindlichen Räumen unter Entfall von Gruppen- und Fachräumen in der Bauzeit vor. Hierzu ist eine Planung notwendig.
Anbei einige Maßnahmen, die ergriffen, geplant und koordiniert werden müssen: Die Innentüren werden in allen Räumen auf Grund des z.T. weit zurückliegenden Baujahrs erneuert und somit ein einheitliches Bild geschaffen. Zum Teil ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung gem. dem bereits vorliegenden Brandschutzkonzept notwendig. Hier werden auch Brandschutztüren für neu erstellte Räume erneuert bzw. ergänzt. Die abgehängten Decken sowie die Wandoberflächen werden erneuert. Die Sanitärräume sowie die Elektroinstallation werden komplett saniert, bzw. erneuert, da sie nicht mehr den heutigen technischen Voraussetzungen entsprechen. Dementsprechend werden diese Räume komplett entkernt und neu aufgebaut. Alle Sanitärobjekte, auch in den Klassenräumen, werden erneuert so wie das gesamte Trinkwassernetz. Die damit einhergehenden Hochbauarbeiten wie Demontage von Wänden, Erstellen von neuen Wänden/Trockenbauwänden, Innenausbau etc. sind mit zu planen und umzusetzen.
Der Planer muss alle Maßnahmen wie die Umplanung des Bestandes zur Erfüllung des Brandschutzkonzeptes, Erfüllung des Raumprogrammes sowie Sanierung der beschriebenen Haustechnik begleiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung derBaumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9)) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9) angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3), Nr. 1-13) - zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2), Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.
Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376RDS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mtk.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]