Weichenpflegearbeiten im RB Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61816
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Weichenpflegearbeiten im RB Mitte
Weichenpflegearbeiten im RB Mitte
Es kann mehr als ein Netz ein und denselben Bieter vergeben werden.
Es kann aber auch jedes Netz an verschiedene Bieter vergeben werden
Weichenpflege Arbeiten im RB Mitte Netz Frankfurt
Weichenpflegearbeiten, bestehend aus reinigen und schmieren, im RB Mitte Netz Frankfurt der DB Netz AG vom 01.03.2023 bis 28.02.2025 mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027 (2x 1 Jahr).
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen und/oder ablauforganisatorischen Gründen zusammenzufassen.
Jeder Bieter darf nur für sich allein Angebote auf ein oder mehrere Lose abgeben.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027.
Weichenpflege Arbeiten im RB Mitte Netz Kassel
Weichenpflegearbeiten, bestehend aus reinigen und schmieren, im RB Mitte Netz Kassel der DB Netz AG vom 01.03.2023 bis 28.02.2025 mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027 (2x 1 Jahr).
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen und/oder ablauforganisatorischen Gründen zusammenzufassen.
Jeder Bieter darf nur für sich allein Angebote auf ein oder mehrere Lose abgeben.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027.
Weichenpflege Arbeiten im RB Mitte Netz Mainz
Weichenpflegearbeiten, bestehend aus reinigen und schmieren, im RB Mitte Netz Mainz der DB Netz AG vom 01.03.2023 bis 28.02.2025 mit einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027 (2x 1 Jahr).
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen und/oder ablauforganisatorischen Gründen zusammenzufassen.
Jeder Bieter darf nur für sich allein Angebote auf ein oder mehrere Lose abgeben.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für die Zeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Arbeiten im Gefahrenbereich der Gleise erfolgen unter Selbstsicherung.
Die Anträge auf Teilnahme (Bewerbungen) sind unter Beifügung aller im Punkt III geforderten Unterlagen ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. Frist: siehe IV.2.2
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.