EU-P 0414-22BV1 Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen (Bauprojekte) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0414-22BV1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 172-488595)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0414-22BV1 Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen (Bauprojekte)
Im Zusammenhang mit den baulich und technisch umzubauenden, instand zuhaltenden, zu modernisierenden bzw. zu erweiternden oder neu zu errichtenden Immobilienbestand (Terminalanlagen, Service- und Verwaltungsgebäude) beabsichtigt die Fraport AG für die nächsten 4 Jahre (Option 1: Verlängerung um 2 Jahre, Option 2: Verlängerung um 2 Jahre) einen Rahmenvertrag für Leistungen der Projektsteuerung bei Bauprojekten mit insgesamt 2 Rahmenvertragspartnern abzuschließen.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Heft Nr. 9 – Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Anzahl und Honorarvolumen der Einzelaufträge pro Jahr können nicht prognostiziert werden. Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt je Rahmenvertragspartner ca. 850.000 € netto pro Jahr (mit entsprechend linearer Anpassung für unterjährige Laufzeiten).
Weitere Angaben unter II.2.4
Leistungsbeginn: ca. 1. Quartal 2023
Leistungsende: ca. 2. Quartal 2027
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(iii) Voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der 01.02.2023 sein. Voraussichtliches Ende der Rahmenvereinbarung soll der 03.01.2027 sein. Auf Vertragsverlängerungsoptionen der Ziffer II.2.7 wird hingewiesen.
(iii) Voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der 01.02.2023 sein. Voraussichtliches Ende der Rahmenvereinbarung soll der 31.01.2027 sein. Auf Vertragsverlängerungsoptionen der Ziffer II.2.7 wird hingewiesen.