UHR Erich - Kästner - Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00235
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
UHR Erich - Kästner - Schule
Unterhaltsreinigung von 4.105,38 m² + eine jährliche Grundreinigung von 4.105,38m², dieses wären insgesamt, bei einer vollen Vertragslaufzeit von ggf. 4 Jahren, eine Grundreinigungsfläche von 16.421,52 m² + Schulhofreinigung 4.158 m² + Reinigungsfachkraft auf Stundenbasis mit festgeschriebenem Stundenkontingent + Festgesetztes Stundenkontingent für Sonderreinigungen.+ Stunden Corona Fachkraft
Erich - Kästner - Schule, Praunheimer Weg 44, 60439 Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung von 4.105,38 m² + eine jährliche Grundreinigung von 4.105,38m², dieses wären insgesamt, bei einer vollen Vertragslaufzeit von ggf. 4 Jahren, eine Grundreinigungsfläche von 16.421,52 m² + Schulhofreinigung 4.158 m² + Reinigungsfachkraft auf Stundenbasis mit festgeschriebenem Stundenkontingent + Festgesetztes Stundenkontingent für Sonderreinigungen.+ Stunden Corona Fachkraft
Stundenkontigent für anfallende Sonderreinigungen auf Abruf, darunter fallen alle Reinigungsarbeiten die nicht explizit im LV abgebildet sind sowie die Reinigungsarbeiten, welche durch die Leistungsbeschreibung nicht beinhaltet sind. Das Stundenkontigent bezieht sich auf die volle Laufzeit von 48 Monaten.
Die geleisteten Stunden sind per Stundennachweis auszuweisen und dem Kontigent abzuziehen.
Die Angabe des Mengengerüsts von x Stunden dient ausschließlich zu Kalkulation- und Wertungszwecken. Ein Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung tatsächlich x Stunden anfallen und von ihm in Rechnung gestellt werden können, wird nicht begründet.
Der Bieter hat kein Anrecht auf die volle Stundenzahl.
Stundenkontigent für anfallende Corona Pandemie Reinigungstätigkeiten Desinfektionsarbeiten auf Abruf, darunter fallen alle Reinigungsarbeiten die nicht explizit im LV abgebildet sind sowie die Reinigungsarbeiten, welche durch die Leistungsbeschreibung beinhaltet sind. Das Stundenkontigent bezieht sich auf die volle Laufzeit von 48 Monaten.
Die geleisteten Stunden sind per Stundennachweis auszuweisen und dem Kontigent abzuziehen.
Die Angabe des Mengengerüsts von x Stunden dient ausschließlich zu Kalkulation- und Wertungszwecken. Ein Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung tatsächlich x Stunden anfallen und von ihm in Rechnung gestellt werden können, wird nicht begründet.
Der Bieter hat kein Anrecht auf die volle Stundenzahl.
Angebote die Rabatte oder Skonto enthalten werden ausgeschlossen!
Alle im Rahmen der Leistlungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten sind in die Leistungswerte einzukalkulieren. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option zur Verlängerung für zwei weitere Jahre. Sofern vom Auftragsgeber kein Widerspruch der Option auf Verlängerung bekanntgegeben wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwei weiteren Jahre. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle
(nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist). Bei ausländischen Bewerbern Unterlagen
gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € p. a. x 2, Tätigkeitsschäden bzw. Bearbeitungsschäden 5 Mio. € p. a. x 2, Schlüsselschäden 100.000 € p. a. x 2, sowie
Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € je Schadenfall gemäß 9.2.9 der besonderen Vertragsbedingungen. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Umsatzhöhe der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen.
-Drei Referenzen über vergleichbare Leistungen, die von Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Schulen)/Universität). Jede dieser Referenzen muss mindestens eine Gesamtgröße von 2000 m² Reinigung aufweisen und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
-Das beiliegende Formblatt "Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste" ist zwingend auszufüllen.
-Darstellung der Arbeitsorganisation für die ausgeschriebene Leistung. Ausführungen mindestens über: Objektübernahme und -vorbereitung sowie Darstellung der Einarbeitung, Reinigungsplan, Arbeitskleidung, Geräteeinsatz im Objekt, Reinigungsmittel /Chemie, ggf. mit Bilddarstellung.
-Aktuelle Gesamtanzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
im Unternehmen mit expliziter Aufschlüsselung der Beschäftigten in sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen.
-Benennung des /der Qualitätsbeauftragten Ihres Unternehmens
(Angabe: Name der Person und Qualifikation).
-Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und unangemeldeter Qualitätskontrollen in welcher Form und in
welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen
(gem. § 9.2.7 der besonderen Vertragsbedingungen)? Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?
-Zusätzliche Angaben und Nachweise
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)? Wenn ja, Adresse angeben. Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße
Leistungserbringung sichergestellt wird. Darstellung bzw.
Auflistung der Gesamtgeräteausstattung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums "Preis" wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis aller wertbaren Angebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird der Mittelwert der angebotenen Wochenstunden aller wertbaren und zugelassenen Angebote der Bieter, welche aus dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen ermittelt.
Alle wertbaren und zugelassenen angebotenen Wochenstundensätze ab dem "Mittelwert" und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 30.
Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes um 20 % bei der Punktzahl 1 endet.
Grundreinigung: Kalkulierte Stunden in der Grundreinigung fließen nicht in
die prozentuale Wertung der Qualitäts-Wochenstunden mit ein. In der Kalkulation des angebotenen Preises sind alle Preisfaktoren mit einzukalkulieren. (Personal, Material usw.) alle im Rahmen der Leistungsbeschreibung beschriebenen
Tätigkeiten sind in die Leistungswerte einzukalkulieren.
Die nachfolgend genannten Unterlagen sind bei Angebotsabgabe
zwingend einzureichen. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht
unterschriebenen Unterlagen wird das Angebot ausgeschlossen.
Es erfolgt keine Nachforderung!
• Unterlagen gemäß Bieter-Checkliste
• Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes (zwei Seiten)
• Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Reinigungsfachkraft (zwei Seiten)
• Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Objektleiter (drei Seiten)
• Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes freigestellter Vorarbeiter (zwei
Seiten)
• Bestätigung der Objektbesichtigung
• Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt)
• Formblatt Referenzen (drei Seiten)
• Eigenerklärung zur Eignung von Liefer- / Dienstleistungen (vollständig ausgefüllt und
unterschrieben).
• Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen
gemäß HVTG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).