Ausschreibung der Abfuhrlogistik mit weiteren Leistungen (Los 1), Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: Stb01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-steinbach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinbach (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-steinbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Abfuhrlogistik mit weiteren Leistungen (Los 1), Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2)
Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) mit Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG und Betrieb eines Identsystems sowie Umschlag von PPK. Abfuhr von sperrigen Abfällen, Verwertung des Altholzes (60% der Gesamtmenge des Sperrmülls), Andienen der Abfälle an die vom AG benannten Anlagen bzw. Anlage des AN (Altholz)..
Abfuhr von Restmüll 3wöchentlich (2-Rad-Gefäße), 4-Rad-Gefäße wöchentlich und 2mal die Woche
Abfuhr von Bioabfall 2wöchentlich, im April-Okt. wöchentlich.
Abfuhr des PPK 4wöchentlich, Depotcontainerentleerung 2mal die Woche. Entleerung der Unterflurbehälter für PPK des AG
Gestellung von Depotcontainern für PPK, Gestellung von MGB 120, 240, 1.100l für PPK auf Mietkaufbasis
Verwertung/Vermarktung von PPK (Los 2) incl. Abholung an der Umschlagstelle des AN zu Los 1
Mengenangaben Siehe https://www.subreport.de/E37925683, Anlage 3 und LV Los 1 und Los 2
Abfuhr von Restmüll, Bioabfall und Altpapier (PPK) Behältermanagement, Abfuhr sperriger Abfälle, Verwertung Altholz
Gebiet der Stadt Steinbach sowie die benannten Zielanlagen des Hochtaunuskreises bzw. seiner Eigengesellschaften/Beauftragten, Altholzverwertung: Anlage des AN
Abfuhr von Restmüll 120, 240, 660 und 1.100l-MGB Regelabfuhr 3wöchentlich, 4-Rad-MGB wöchentlich sowie 2mal/Woche.
Bioabfallabfuhr 14tägig, von April bis Oktober wöchentlich
PPK: 4wöchentlich sowie Entleerung von Depotcontainern 2mal pro Woche. Entleerung von Unterflurbehältern der Stadt für PPK, ebenfalls 2mal pro Woche.
Umschlag von PPK, ca. 550 Mg/a incl. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle (Weitergabe des PPK an den Verwerter) Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG, ca. 200 Änderungsvorgänge/a. Lieferung und Verteilung von MGB 120, 240 und 1.100l PPK-Tonnen auf Mietkaufbasis
Gestellung von Depotcontainern auf Mietbasis, 12 Depotcontainer an den vom AG benannten Orten
Abfuhr von Restsperrmüll, Altholz, E-Geräte auf Abruf, Verwertung/Entsorgung des Altholzes (60% der Gesamtmenge Sperrmüll)
Sammlung und Verwertung von Grünabfall per Straßensammlung 9mal im Jahr.
Weitere Angaben siehe LV Los 1 und Anlage 3
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Verwertung/Vermarktung von PPK
Im Stadtgebiet liegender Abholort bzw. im Umkreis von 35km von der Stadtgrenze entfernt sowie Anlage(n) des AN
Verwertung/Vermarktung von ca. 550 Mg/a Altpapier, ggf. deutlich weniger (weniger als 2/3 der Menge), wenn der Anteil der Dualen Systeme ausgeschleust wird.
Weitere Angaben siehe Anlage 3sowie Vergabe- und Vertragsunterlagen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2.1) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Verwertung/Vermarktung von PPK. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr Los 1.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK-Verwertung-Vermarktung Los 2.docx“ über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung mit Angabe der bieterseits verwerteten PPK-Gesamtmenge des Jahres 2021. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznach-weis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3.2 zu verwenden. Der bzw. die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können gerundet angegeben werden. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Los 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche abgefahrene Tonnage pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx“ zu verwenden. (technische Leistungsfähigkeit)
Die oben aufgeführten Formulare stehen per Download zur Verfügung (Anlagen)
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung nach Anlage 2.2 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen und/oder drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren. Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Eigenerklärung nach Anlage 2.3 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für beide Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für das Angebot des Bieter für das andere Los.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Bezogen auf die preisliche Wertung der Angebote wird explizit auf folgendes hingewiesen:
Die Preisnachlässe (Los 1) bzw. Preiszulagen (Los 2), die für den Fall der Vergabe beider Lose an enen Bieter eingeräumt werden, werden dann in der Wertung berücksichtigt, wenn über beide Lose hinweg sich der niedrigste Gesamt-Wertungspreis (unter Einrechnung der jeweiligen Rabatte und Skonti bei Los 1, bei Los 2 Preiszulagen) errechnet.
Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist die Wirtschaftlichkeit über beide Lose betrachtet. Bezogen auf Los 2 wird hierbei eine Menge von 550 Mg in Ansatz gebracht und der Angebotspreis auf die Vertragslaufzeit hochgerechnet. Aufgrund der prognostizierten Erlöse bezogen auf Los 2 wird der Erlös unter Berücksichtigung möglicher Zulagen, vom Wertungspreis zu Los 1 abgezogen.
Somit ist der niedrigste Gesamtpreis über beide Angebote der Lose 1 und 2 (incl. möglicher Rabatte bzw. Zulagen im Fall der Vergabe dieser beiden Lose an einen Bieter) für die Vergabe maßgeblich. Damit ist es möglich, dass das wirtschaftlichste (Los 1 = preisgünstigste, Los 2 = höchster Erlös) Angebot in der Einzellosbetrachtung nicht den Zuschlag erhält, sondern die Angebotskombination, für die sich über beide Lose hinweg der niedrigste Gesamtpreis (Wertungspreis über beide Lose) errechnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.