Blade-Workstations für Leitstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57982
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Blade-Workstations für Leitstellen
Die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Standard-Portfolios im Bereich der Lieferung von Workstations für Leitstellen an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen dieser Art versorgen zu können. Gegenstand dieser Vergabe sind „Blade Workstations“ als Clients für von der DB Systel betriebene Anwendungen zur Verwendung im Konzern der Deutschen Bahn AG. Die Systeme werden in der Regel in die Software-Verteilungs-Infrastruktur integriert und müssen dazu mit betriebsinterner Software betankt werden können. Dabei ist eine hohe zeitliche und funktionale Stabilität hinsichtlich der verwendeten Bauteile, der Treiber und des Betriebssystems notwendig. Das Mengengerüst ist dem Preisblatt zu entnehmen. Ca. 20% der Systeme werden die spezielle Ausprägung „zertifiziert für 24/7 Betrieb“ aufweisen. Die Implementierung von ca. 50 „Blade Workstations“ soll in den ersten 3 Jahren erfolgen. Die Rahmenvertragsdauer wird für 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr, bis maximal 8 Jahren ausgeschrieben.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben. Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt ca. 120 Blade Workstations zzgl. ca. 20 Blade-Workstations 24/7. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit mit Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt ca. 300 Blade Workstations, davon sind ca. 45 Blade-Workstations 24/7. Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Bundesrepublik Deutschland
Der Warenkorb beinhaltet Workstations für Leitstellen im 19“ Rack Format (Blades). Hierbei handelt es sich um Systeme, auf welchen ein Windows 10 oder höheres Client-Betriebssystem installiert werden kann und welche über eine Vielzahl von Monitorausgängen verfügen.
Die Systeme werden abgesetzt vom eigentlichen Arbeitsplatz in einem Serverraum installiert. Konkrete Details zu den Systemen finden sich in der Anlage 2 - Kriterienkatalog.
Der Warenkorb besteht aus zwei unterschiedlichen Ausprägungen dieser Workstations, die sich in den beiden folgenden wesentlichen Eigenschaften unterscheiden:
1. Minimaler Raumbedarf: Gefordert werden Workstations mit einer Bauform von 1HE (einer Höheneinheit).
2. Zertifizierung für 24/7 Betrieb: Gefordert werden Workstations, welche für den 24/7 Betrieb zertifiziert sind.
Für beide Ausprägungen ist eine „5-Jahre vor-Ort Garantie“ als Standardleistung zu inkludieren.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit die folgenden Erweiterungen für die Warenkorbmodelle anbieten und liefern können:
• Erweiterungen Arbeitsspeicher
• Erweiterung Festplattenspeicher
• Erweiterung um eine zweite Grafikkarte
Alle Systeme sind gemäß Kapitel 2 mit einer 5-Jahres vor-Ort Garantie zu versehen.
Auf Basis dieser Garantie werden Systeme, die nach sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber einen Hardware-Defekt aufzeigen, durch den Auftragnehmer vor Ort am angezeigten System repariert bzw. durch Ersatzsysteme ersetzt.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber per E-Mail über einen Hardwaredefekt informiert. Dabei liefert der Auftraggeber die folgenden Informationen
• Postalische Adresse des defekten Systems gemäß Abschnitt 3.1
• Telefonnummer und Ansprechpartner an dieser Adresse
• Modellbezeichnung / Materialnummer des Herstellers / interne Materialnummer des Auftraggebers zur eindeutigen Identifikation des Systems
Der Auftragnehmer vereinbart mit dem genannten Ansprechpartner einen Termin für den Austausch bzw. die Reparatur des defekten Systems. Zwischen dem Eingang der Defektmeldung beim Auftragnehmer und dem vereinbarten Termin dürfen nicht mehr als 3 Arbeitstage liegen.
4 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
• Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Verfahrens.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die
• Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber hat das Dokument „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
• Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Bietereigenerklärung
Der Bewerber hat das Dokument „Bietereigenerklärung“ vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Alle folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die
• Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Referenzen
Der Bewerber hat das Dokument „Referenzauskunft“ vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Referenz 1: Es müssen mindestens 1 Referenzen zur Verfügung gestellt werden:
- Vergleichbarer Art und Größenordnung wie die ausgeschriebenen Leistungsklassen
- Blade-System gemäß den Anforderungen dieser Ausschreibung
- Bestellungen in vergleichbarer Menge mit einer Liefertermintreue >95%
- Lieferzeitraum darf nicht älter als 2018 sein
Referenz 2: Es muss mindestens 1 Referenz zur Verfügung gestellt werden:
- Lieferung von Blade-System mit 24/7 Dauerbetrieb
- Blade-System gemäß den Anforderungen dieser Ausschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten (siehe Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen)
3) Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
4) Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
5) Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab-geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.
6) Während der Zeit vom 19.10.-30.10.2022 werden keine Bieterfragen beantwortet!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.