KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Querschläge: Beschleunigungsmaßnahmen QS 7 infolge Frosthebungen - MKA 847
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt (Änderungsbekanntmachung
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt (Änderungsbekanntmachung
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 847 Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Querschläge: Beschleunigungsmaßnahmen QS 7 infolge Frosthebungen
Im Zuge der Aufeisung am Querschlag 7 ist es zu erheblichen Verformungen an den Tübbingtunneln infolge von Eisdruck
gekommen. Die Ursachen für die Verformungen infolge Eisdruck sind noch nicht abschließend geklärt. Es wird in diesem
Zusammenhang auf die Regelungen in der Ergänzungsvereinbarung zur Sicherung des Bauablaufs Querschläge vom
22.12.2021 verwiesen. Die Herstellung der Abdichtung und Betoninnenschale der Querschläge ist Teil der Leistung der
ARGE. Soweit Beschleunigungen wegen Frosterhebungen durchgeführt werden, sind diese davon nicht trennbar.