Beschaffung einer Hardwareplattform für einen hochverfügbaren Datenaustauschservice Referenznummer der Bekanntmachung: ITSG-2022-0041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE199033267
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Hardwareplattform für einen hochverfügbaren Datenaustauschservice
Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, deren Wartung und Support für 48 Monate (zzgl. einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate) sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. der Schulung und der Dokumentation der gelieferten Komponenten.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten, deren Wartung und Support für 48 Monate (zzgl. einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate) sowie die vollständigen Dienstleistungen zur fachmännischen Implementierung der Lieferkomponenten in die bestehende IT-Infrastruktur, inkl. der Schulung und der Dokumentation der gelieferten Komponenten. Die Lieferung der Hard- und Softwarekomponenten soll im Januar 2023 erfolgen. Die Inbetriebnahme der neuen IT- Infrastruktur soll im Laufe des 1. Quartals 2023 erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag für den Bereich Wartung und Support einmalig durch einseitige Erklärung um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht
älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist)
bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis
des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels
des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
3) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland
gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des
bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblatts
"Bieterkurzpräsentation" Angaben zu machen
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe beschäftigen Mitarbeiter
• zum Gesamtumsatz (brutto) des Bieters aus den letzten drei
abgelaufenen Geschäftsjahren
• zum Umsatz (brutto) des Bieters bezogen auf den
Gegenstand seines Angebots aus den letzten drei
abgelaufenen Geschäftsjahren.
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der
Bietergemeinschaft für Personen- und Sachschäden mit einer
Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro sowie für
Vermögensschäden in Höhe von fünfhunderttausend Euro, als
Dateiimport, einzureichen.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblatts Bieterkurzpräsentation Angaben zu machen über die
• Anzahl der abgeschlossenen Projekte (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) in den letzten 12 Monaten, die die Lieferung, Inbetriebnahme, Dokumentation, Wartung und Support bis einschließlich der Virtualisierungsebene zum Inhalt hatten.
• Anzahl der vom Bieter zertifizierten Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Zudem hat der Bieter durch zusätzliche Vorlage Dokumente mit folgenden Nachweisen einzureichen:
• Nachweis eines Cisco- Partnerstatus in Form einer Premier- oder höherwertigen Zertifizierung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments
• Nachweis eines VMware-Partnerstatus durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments
• Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen konvergenten System durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
• Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen hyperkonvergenten System durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
• Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen Speichersystem durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
• Nachweis eines Partnerstatus zum angebotenen Backup2Disk System durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblatts Übersicht_Referenzen mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren über die Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten und deren Integration in bestehende Rechenzentrumsumgebungen sowie deren Wartung und Support, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in den letzten 12 Monaten abgeschlossen worden sein.
3) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblatts Mitarbeiter-Qualifikation nachzuweisen, dass mindestens 2 der für die Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung vorgesehenen Mitarbeiter eine ausreichende Qualifikation zur Installation und Inbetriebnahme der Hardware- und Softwarekomponenten besitzen. Dies kann durch Benennung entsprechender Zertifizierungen oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise erfolgen. Auf Anforderung sind Kopien der entsprechenden Zertifizierungen und Schulungsbelege einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB
bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).