Systemtrennwände für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der ENTEGA Referenznummer der Bekanntmachung: Grosso Systemwände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entega.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Systemtrennwände für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der ENTEGA
Montage von Systemtrennwänden, bestehend aus Vollwänden, Glaswänden, sowie opaken Türelementen für den Neubau eines Bürogebäudes mit 11.585,32 m2 BGF am Rand der Darmstädter Innenstadt mit 5 Vollgeschossen und einer Teilunterkellerung, ohne Tiefgarage.
Für die beschriebende Maßnahme gemäß LV Systemtrennwände steht dem AG 350.000€ als Budget zur Verfügung.
Darmstadt
Montage von Systemtrennwänden, bestehend aus Vollwänden, Glaswänden, sowie opaken Türelementen für den Neubau eines Bürogebäudes am Rand der Darmstädter Innenstadt mit 5 Vollgeschossen und einer Teilunterkellerung, ohne Tiefgarage. LEED- Platin Zertifizierung; ebenes, nicht beengtes, gut anzufahrendes Grundstück;
BRI oberirdisch ca. 36.740 m³; BRI unterirdisch ca. 8.030 m³;
BGF oberirdisch ca. 9.500 m²; BGF unterirdisch ca. 1.770 m²;
Gebäudelänge ca. 112 m; Gebäudebreite 9,50-26,70 m;
Übersicht über die zu erbringenden Leistungen:
Systemtrennwände in den Büros und Besprechungsräumen in den Obergeschossen
Im Ost- und Westflügel des bumerangförmigen Gebäudes befinden sich die Bürobereiche, die nach individuellen Mieterwünschen räumlich strukturiert sind und sich geschossweise unterscheiden, sodass ein Mix aus Großraum-, Gruppen- und Einzelbüros entsteht.
Da es unterschiedliche Vertraulichkeitsanforderungen gibt, variieren die Schallschutzanforderungen an die Systemtrennwände von 37dB -45dB Rwp.
Die Vollwände sind als melaminharzbeschichte Wände, die Glaswände als 1- und 2-scheibige Alurahmen-Elemente auszuführen. Die Türen, welche mit opakem Türblatt und opakem Seitenfeld ausgeführt werden, sind mit HPL zu beschichten.
• Flurtrennwände in Büroflügeln,
i.d.R. als Glastrennwand: 2,50m Höhe, Elementbreite 1m, Passstücke je nach Raumgeometrie erforderlich. Sockelanschluss auf Hohlraumboden, oberer Anschluss an den Gipskarton-Deckenkoffer
• Flurtrennwände in den Mittelzonen an den Besprechungsräumen, als Glastrennwand:
2,50m Höhe, Elementbreite 1m, Passstücke je nach Raumgeometrie erforderlich, Knicke im Trennwandverlauf von ca. 150°, Sockelanschluss auf Estrich, oberer Anschluss an den Gipskarton-Deckenkoffer
• Bürotrennwände, i.d.R. als Vollwände:
3,05 Höhe, Elementbreite 1m, Passstücke je nach Raumgeometrie erforderlich. Sockelanschluss auf Hohlraumboden, oberer Anschluss an die Rohdecke. Die Bürotrennwände schließen teils an die Fassadenstützen und teils an die vertikalen Rahmen der Fensterfassade an. Im zweiten Fall ist zusätzlich ein Fassadenanschlussschwert auszuführen.
• Systemtrennwände im Erdgeschoss
Die Systemtrennwände im Erdgeschoss sind in der Höhe von 2,26m auszuführen, Elementbreite 1m bis 1,35m, Passstücke je nach Raumgeometrie erforderlich. Sockelanschluss auf Hohlraumboden, oberer Anschluss an den Gipskartonschürze oder Rohdecke, seitlicher Anschluss an Gipskarton-Trennwand.
Ausführungstermine:
Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung des AG auszuführen hinsichtlich der Ausführungstermine der einzelnen Bereiche im Zusammenhang mit den Schnittstellen zu anderen Gewerken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemwände für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der ENTEGA AG in Darmstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe der Angaben zu Punkt III.1) Teilnahmebedingungen sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform subreport ELViS gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 28.07.2022 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben.
Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
HINWEIS: Der Auftraggeber macht alle interessierten Unternehmen darauf aufmerksam, dass die Realisierung dieser Baumaßnahme noch von der Gremienfreigabe des Auftraggebers abhängt. Vor diesem Hintergrund werden alle interessierten Unternehmen explizit darauf hingewiesen, dass im Falle einer negativen Gremienentscheidung keine Vergabe dieses Auftrages vorgenommen wird.
Nebenangebote sind NICHT zugelassen.
Der Auftraggeber wird für das Gesamtbauvorhaben eine Multi-Risk-Versicherung abschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland