Düsseldorf-Gerresheim, Spurplanänderung, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48212
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Düsseldorf-Gerresheim, Spurplanänderung, Oberleitungsarbeiten
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Düsseldorf-Gerresheim, Spurplanänderung, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Düsseldorf-Gerresheim
Oberleitungsarbeiten
Pflaster arbeiten im Bereich der Maststandorte an den Bahnsteigen MKA 22
(MKA 22_8)
Die zusätzlichen Leistungen sind für eine fristgerechte Ausführung der Vertragsleistung zwingend notwendig. Durch das Aufnehmen und spätere Wiedereinbringen des Pflasterbelags sind zusätzliche bzw. geänderte Leistungen im Bereich der Maststandorte an den Bahnsteigen zu erbringen.