Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-131e-100022-L/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrecksbach
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schrecksbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20
Für die Feuerwehr der Gemeinde Schrecksbach (Ortsteil: Röllshausen) soll ein Staffellöschfahrzeug beschafft werden. Dies um fasst die Lieferung von Fahrgestell und Fahrzeugaufbau unter Berücksichtigung der feuerwehrtechnischen Beladung, welche vom AG gestellt wird.
34637 Schrecksbach
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis kann durch Eigenerklärung (Formblatt 124) oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erfolgen.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweis kann durch Eigenerklärung (Formblatt 124) oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erfolgen.
- Angabe zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren
- Angabe, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Nachweis kann durch Eigenerklärung (Formblatt 124) oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen (§55 Vergabeverordnung).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung an: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)