Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verschiedener Kommunen des Landkreises Groß-Gerau Referenznummer der Bekanntmachung: DGUV 01 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
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E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
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Ort: Biebesheim am Rhein
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
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Ort: Bischofsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65474
Land: Deutschland
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Ort: Trebur
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65468
Land: Deutschland
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Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
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Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
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Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
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Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
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Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
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Ort: Nauheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64569
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Ort: Riedstadt
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64560
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Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64572
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Ort: Stockstadt am Rhein
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64589
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Internet-Adresse(n):
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Ort: Ginsheim-Gustavsburg
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65462
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Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büttelborn
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64572
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedwerke.de
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Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
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Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
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Hauptadresse: www.riedwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verschiedener Kommunen des Landkreises Groß-Gerau
Vergabe der Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anlagen nach der DGUV Vorschrift 4 in Einrichtungen verschiedener öffentlicher Auftraggeber des Kreises Groß-Gerau.
Kultur 123 Stadt Rüsselsheim
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen des Eigenbetriebs Kultur 123 Stadt Rüsselsheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für den Eigenbetrieb Kultur 123 Stadt Rüsselsheim sollen 5.245 Erstprüfungen und ca. 2.600 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Rüsselsheim am Main
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Stadt Rüsselsheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Rüsselsheim sollen 25.286 Erstprüfungen und ca. 18.741 wiederholende Prüfungen (jeweils Schuko und CEE) durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Raunheim
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Stadt Raunheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Raunheim sollen 2.685 Erstprüfungen und ca. 1.215 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadtwerke Raunheim
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Stadtwerke Raunheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadtwerke Raunheim sollen 168 Erstprüfungen und ca. 30 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Biebesheim am Rhein
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Gemeinde Biebesheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Biebesheim sollen 1.712 Erstprüfungen und ca. 679 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Bischofsheim
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Gemeinde Bischofsheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Bischofsheim sollen 3.025 Erstprüfungen und ca. 1.669 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Trebur
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Gemeinde Trebur entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Trebur sollen 2.426 Erstprüfungen und ca. 1.548 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau sollen 546 Erstprüfungen und ca. 6 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau (AöR) entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau sollen 5.531 Erstprüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Kreisvolkshochschule Groß-Gerau
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen 328 Erstprüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Kreis Groß-Gerau
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen des Kreises Groß-Gerau entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für den Kreis Groß-Gerau sollen 55.440 Erstprüfungen und ca. 43.540 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Mörfelden-Walldorf
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Stadt Mörfelden-Walldorf entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Mörfelden-Walldorf sollen 6.287 Erstprüfungen und ca. 2.323 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Nauheim
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen des Gemeinde Nauheim entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Nauheim sollen 1.883 Erstprüfungen und ca. 1.068 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Stadt Riedstadt
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Stadt Riedstadt entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Stadt Riedstadt sollen 5.784 Erstprüfungen und ca. 3.783 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Büttelborn
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Gemeinde Büttelborn entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Büttelborn sollen 4.143 Erstprüfungen und ca. 2.376 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Stockstadt am Rhein
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Gemeinde Stockstadt am Rhein entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Stockstadt am Rhein sollen 1.098 Erstprüfungen und ca. 801 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg sollen 4.126 Erstprüfungen und ca. 1.086 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
AVM gGmbH
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der AVM gGmbH entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die AVM gGmbH sollen 1.147 Erstprüfungen und ca. 172 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Abfall-Wirtschafts-Service GmbH sollen 1.377 Erstprüfungen und ca. 610 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Städteservice Raunheim-Rüsselsheim AöR
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Erstprüfungen sowie wiederholenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen der Städteservice Raunheim-Rüsselsheim AöR entsprechend der DGUV Vorschrift 4, einschließlich ggf. Erstellung bzw. Aktualisierung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Für die Städteservice Raunheim-Rüsselsheim AöR sollen 850 Erstprüfungen und ca. 200 wiederholende Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des Auftraggebers. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognose. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576.
Hinweise:
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV);
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
- Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV);
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen;
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Erklärung des Bieters, dass er zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorhalten wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 500.000,00 € für jeden Einzelfall aufweisen. Die Mindestversicherungssumme muss zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn unaufgefordert eine Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
- Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erkärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Angabe von mindestens zwei Referenzen über die für die angebotene besondere Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 4), wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Sofern der Bieter ein Angebot auf die nachfolgenden benannten Lose abgibt, muss mindestens eine Referenz folgendes Auftragsvolumen pro Jahr aufweisen: 50.000 Prüflinge in Los 11, 20.000 Prüflinge in Los 2, jeweils 5.000 Prüflinge in den Losen 1, 9, 12, 14, 15, 17 sowie jeweils 1.500 Prüflinge in den Losen 3, 5, 6, 7, 13, 16, 18 und 19. Für die Lose 4, 8, 10 und 20 werden keine Mindestanforderungen gestellt. Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt. Für alle Referenzen oder vergleichbare Angaben von Newcomern sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe der Anzahl der geprüften Anlagen und Prüflinge pro Jahr, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum;
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er über entsprechende geeignete Messgeräte für die Durchführung der Messungen nach der DGUV Vorschrift 4 verfügt sowie Vorlage entsprechender Nachweise/Zertifikate für die zum Einsatz vorgesehenen Messgeräte;
- Zertifikate/Nachweise, dass der Bieter über geschultes Personal als Elektrofachkraft für die Durchführung von Messungen im Hinblick auf elektrische Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 4 verfügt;
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
— Natürliche Personen, die Elektrofachkraft im Sinne des § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 4 sind oder Personen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig werden;
— Juristische Personen, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe mindestens einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Grobkonzept des Bieters zur Durchführung der Leistungen mit der inhaltlichen Beschreibung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338;
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann;
- Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird,
- auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen,
- Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern;
- Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen;
- Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet,
- Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (ausgefüllt) nebst Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
- Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Adresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) zu erfolgen,
- Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der HAD veröffentlicht,
- Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die HAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2022 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]