Umschlag und Verwertung vonAltpapier Referenznummer der Bekanntmachung: EU-A2022-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bso-oberursel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel (Taunus)
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bso-oberursel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umschlag und Verwertung vonAltpapier
Umschlag und Verwertung von Altpapier
61440 Oberursel (Taunus)
Umschlag und Verwertung von Altpapier.
Der Auftrag umfasst das komplette kommunale Altpapieraufkommen Oberursels aus der Straßensammlung mit Müllsammelfahrzeugen und aus der Sammlung in separaten Abrollpressen am Wertstoffhof. Das Altpapier wird vom Auftraggeber an dem Umschlagplatz des Auftragnehmers angeliefert und von diesem verwertet. Der Handel ist erlaubt.
Straßensammlung: Gemischtes Altpapier 1.02
Wertstoffhofsammlung: ca. 1/3 Gemischtes Altpapier 1.02
ca. 2/3 Kaufhausaltpapier 1.04
Es wird empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebots vor Ort einen Eindruck über die Struktur des Sammelgebiets und die zu erwartende Qualität der Sammelware zu verschaffen. Der Auftraggeber übernimmt hinsichtlich der Qualität des Altpapiers keine Garantien.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages 2x um je 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber schriftlich spätestens bis zum 30.09. des Jahres, in dem der Vertrag bzw. dessen Verlängerung ausläuft ausgeübt werden. Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens beim Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
Die Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweis Präqualifikation ist zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, Originalnachweise vor Auftragsvergabe anzufordern.
Nachweis Präqualifikation durch
a) den Eintrag in einem anerkannten Register eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Vertragsstaates oder
b) in einem Präqualifikationsregister der Hessischen Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder
c) in einem anderen Bundesland oder bei einem öffentlichen Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB zugänglichen Register soweit der Nachweis nicht älter als ein Jahr ist,
oder
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder
- EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
sowie
- Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gem. dem 5. EU Sanktionspaketes
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmern
- Erklärung „Nachunternehmer“
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
- Mind. 3 Referenzen
- Angabe der Rahmendaten zum Umschlagplatz
- Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung sowie der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung des Umschlags und der Verwertung
- Lageplans des Umschlagplatzes
- Nachweis der Verfügbarkeit einer den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Umschlagfläche durch Vorlage der Kopie eines Grundbuchauszuges, Miet-/Pachtvertrages oder eines Vorvertrages zur Miete/Pacht eines geeigneten Grundstückes
- Anfahrtsbeschreibung vom Wertstoffhof, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel, zum Umschlagplatz
- Nachweis einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG
- Behördliche Genehmigung (z. B. BImSchG-Genehmigung) für den Betrieb der vorgesehenen Umschlaganlage(n)
Abschnitt IV: Verfahren
Bau & Service Oberursel, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel (Taunus)
Gem. § 55 (2) VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben in ihrem Angebot zu erklären, welche Teilleistungen nicht im eigenen Betrieb erbracht werden sollen oder können. Die Namen der Nachunternehmer sind dem Auftraggeber im Auftragsfall unaufgefordert spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers zu benennen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers vorzulegen. Falls der Austausch von Nachunternehmern im Vertragszeitraum stattfinden soll, besteht eine Mitteilungspflicht und eine Genehmigung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Nachunternehmer ablehnen. Für die Nachunternehmen gelten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Pflichten unmittelbar.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E74264739 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt eingesehen und heruntergeladen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Es werden nur elektronisch abgegebene Angebote akzeptiert. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E74264739 der Vergabestelle zu übermitteln. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]