Beschaffung eines telenotärztlichen Systems im Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 60181-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines telenotärztlichen Systems im Main-Kinzig-Kreis
Lieferung von telemedizinscher Ausstattung (Hardware und Software) für den Ausbau von bis zu vierzig Rettungswagen sowie Betrieb eines telenotärztlichen Systems im Main-Kinzig-Kreis im Wege einer Rahmenvereinbarung.
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt die Beschaffung eines telenotärztlichen Gesamtsystems im Wege einer Rahmenvereinbarung mit den Leistungskomponenten "Bereitstellung (Hard- und Software) und Betrieb eines telemedizinischen Notarztsystems sowie "medizinische Dienstleistungen inklusive fachlicher Prüfung von bei der Zentralen Leitstelle angeforderten arztbegleitenden Verlegungseinsätzen". In diesem Zusammenhang soll es zu einer Ertüchtigung von bis zu vierzig Rettungswagen (RTW) kommen, welche eine rechtskonforme und hochzuverlässige Echtzeit-Übertragung von Audiodaten (Sprachkommunikation mit Einsatzkräfte-Team und ggf. Patient), Bilddaten (Patientenumgebung, Medikamentenplan etc.), Echtzeit-Vitaldaten (aus dem im jeweiligen RTW bereits vorhandenen Patientenmonitor Corpuls C3, d. h. EKG-Signal, 12-Kanal-EKG, Pulsoxymetrie, nicht-invasive und invasive Druckwerte, Temperatur, HbCO, Kapnometrie) und Videodaten (aus hochauflösender und fernsteuerbarer Rettungswagen-Kamera) zum Gegenstand hat. Mit Ausnahme der RTW-Video-Daten müssen alle Daten, auch diejenigen zur Patientenversorgung außerhalb des RTW, zuverlässig übertragen werden, d. h. neben der Übertragung vom Rettungswagen ist eine Übertragung von der Einsatzstelle bzw. dem Standort der mobilen Ausrüstung zu einer dienstbereiten telenotärztlichen Zentrale zu gewährleisten.
Der Standort der telenotärztlichen Zentrale ist dabei unerheblich, entscheidend ist die Sicherstellung einer fachlich und technisch zuverlässigen Dienstleistung. Sofern aus betrieblichen Gründen sinnvoll, können vom Auftraggeber Räumlichkeiten für einen telenotärztlichen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. In diesem Sinne unterstützt der Main-Kinzig-Kreis Konzepte einer effizienten Vernetzung telemedizinischer Strukturen zur Erhöhung der Ausfallsicherheit und zur effizienten Abdeckung von Spitzenbelastungen.
Zum Betrieb des telenotärztlichen Systems gehört auch eine unter Patientensicherheits-, Datenschutz-, Persönlichkeitsschutz- sowie Qualitätsmanagement-Aspekten sichere und zuverlässige Dokumentation des Einsatz- und Beratungsgeschehens. Telenotärztliche Einsatzprotokolle müssen in Papierform auf den Tele-RTWs ausgedruckt und auch papierfrei zu den weiterbehandelnden Einrichtungen übermittelt werden können. Die in Hessen vorgegebenen Methoden zur Auswahl einer weiterbehandelnden Einrichtung und zur dortigen Ankündigung des Patienten (IVENA) sind zu nutzen und daran anknüpfend die geeigneten technischen und schulungsmäßigen Voraussetzungen an den telenotärztlichen Arbeitsplätzen zu treffen.
Bestandteil der Gesamtleistung ist ebenfalls die telemedizinische Schulung und Fortbildung der Tele-RTW-Besatzungen, erforderlichenfalls unter Einsatz von Online-Elementen und/oder von Multiplikatoren. Ebenso wird die Schulung von "Schnittstellenpersonen" (Präsenz-Notärzte, Klinken, konventionelle RTW Besatzungen) nachgefragt.
Der Rettungsdienstbereich Main-Kinzig ist Bestandteil des hessischen Rettungsdienstes und unterstützt daher ausdrücklich bereichsübergreifende Konzepte zur Optimierung der Notfallversorgung. In diesem Sinne sollten auch Einsatzmittel aus weiteren Rettungsdienstbereichen pilothaft in das telenotärztliche System innerhalb des vorgesehenen Mengenrahmens eingebunden werden können (bezugsberechtigt aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können auch bestimmte dritte Kommunen sein).
Vom Auftragnehmer wird erwartet, die technische und medizinische Entwicklung der Telenotfallmedizin aktiv im Sinne einer Erweiterung der Übertragbarkeit auf andere Signal- und Datenquellen (Beatmungsgerät/Stethoskop/andere Videoquellen z. B. Laryngoskop, Ultraschall) mitzugestalten und nach Möglichkeit nachzurüsten.
Der Auftraggeber weist bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass dem Landkreis Waldeck-Frankenberg in dem abzuschließenden Vertragswerk ein Optionsrecht nach Maßgabe der Vorinformation und der Leistungsbeschreibung unter Beachtung der insoweit ausgeschriebenen maximalen Menge an auszustattenden Rettungswagen inklusive zugehörigem Betrieb eines telenotärztlichen Systems eingeräumt werden soll. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg wird nach Zuschlagserteilung eigenständig darüber entscheiden, ob dieses abgetretene Optionsrecht ausgeübt wird. Anderen Landkreisen oder Gemeinden werden mit dem Vertragswerk keine Optionsrechte oder sonstige Bezugsberechtigungen eingeräumt.
Der Auftraggeber hat die einmalige einseitige Option, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann daher eine Laufzeit von 4 Jahren erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6Y24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.