Beschaffung eines telenotärztlichen Systems im Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 60181-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines telenotärztlichen Systems im Main-Kinzig-Kreis

Referenznummer der Bekanntmachung: 60181-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von telemedizinscher Ausstattung (Hardware und Software) für den Ausbau von bis zu vierzig Rettungswagen sowie Betrieb eines telenotärztlichen Systems im Main-Kinzig-Kreis im Wege einer Rahmenvereinbarung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85143000 Einsatz von Krankenwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt die Beschaffung eines telenotärztlichen Gesamtsystems im Wege einer Rahmenvereinbarung mit den Leistungskomponenten "Bereitstellung (Hard- und Software) und Betrieb eines telemedizinischen Notarztsystems sowie "medizinische Dienstleistungen inklusive fachlicher Prüfung von bei der Zentralen Leitstelle angeforderten arztbegleitenden Verlegungseinsätzen". In diesem Zusammenhang soll es zu einer Ertüchtigung von bis zu vierzig Rettungswagen (RTW) kommen, welche eine rechtskonforme und hochzuverlässige Echtzeit-Übertragung von Audiodaten (Sprachkommunikation mit Einsatzkräfte-Team und ggf. Patient), Bilddaten (Patientenumgebung, Medikamentenplan etc.), Echtzeit-Vitaldaten (aus dem im jeweiligen RTW bereits vorhandenen Patientenmonitor Corpuls C3, d. h. EKG-Signal, 12-Kanal-EKG, Pulsoxymetrie, nicht-invasive und invasive Druckwerte, Temperatur, HbCO, Kapnometrie) und Videodaten (aus hochauflösender und fernsteuerbarer Rettungswagen-Kamera) zum Gegenstand hat. Mit Ausnahme der RTW-Video-Daten müssen alle Daten, auch diejenigen zur Patientenversorgung außerhalb des RTW, zuverlässig übertragen werden, d. h. neben der Übertragung vom Rettungswagen ist eine Übertragung von der Einsatzstelle bzw. dem Standort der mobilen Ausrüstung zu einer dienstbereiten telenotärztlichen Zentrale zu gewährleisten.

Der Standort der telenotärztlichen Zentrale ist dabei unerheblich, entscheidend ist die Sicherstellung einer fachlich und technisch zuverlässigen Dienstleistung. Sofern aus betrieblichen Gründen sinnvoll, können vom Auftraggeber Räumlichkeiten für einen telenotärztlichen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. In diesem Sinne unterstützt der Main-Kinzig-Kreis Konzepte einer effizienten Vernetzung telemedizinischer Strukturen zur Erhöhung der Ausfallsicherheit und zur effizienten Abdeckung von Spitzenbelastungen.

Zum Betrieb des telenotärztlichen Systems gehört auch eine unter Patientensicherheits-, Datenschutz-, Persönlichkeitsschutz- sowie Qualitätsmanagement-Aspekten sichere und zuverlässige Dokumentation des Einsatz- und Beratungsgeschehens. Telenotärztliche Einsatzprotokolle müssen in Papierform auf den Tele-RTWs ausgedruckt und auch papierfrei zu den weiterbehandelnden Einrichtungen übermittelt werden können. Die in Hessen vorgegebenen Methoden zur Auswahl einer weiterbehandelnden Einrichtung und zur dortigen Ankündigung des Patienten (IVENA) sind zu nutzen und daran anknüpfend die geeigneten technischen und schulungsmäßigen Voraussetzungen an den telenotärztlichen Arbeitsplätzen zu treffen.

Bestandteil der Gesamtleistung ist ebenfalls die telemedizinische Schulung und Fortbildung der Tele-RTW-Besatzungen, erforderlichenfalls unter Einsatz von Online-Elementen und/oder von Multiplikatoren. Ebenso wird die Schulung von "Schnittstellenpersonen" (Präsenz-Notärzte, Klinken, konventionelle RTW Besatzungen) nachgefragt.

Der Rettungsdienstbereich Main-Kinzig ist Bestandteil des hessischen Rettungsdienstes und unterstützt daher ausdrücklich bereichsübergreifende Konzepte zur Optimierung der Notfallversorgung. In diesem Sinne sollten auch Einsatzmittel aus weiteren Rettungsdienstbereichen pilothaft in das telenotärztliche System innerhalb des vorgesehenen Mengenrahmens eingebunden werden können (bezugsberechtigt aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können auch bestimmte dritte Kommunen sein).

Vom Auftragnehmer wird erwartet, die technische und medizinische Entwicklung der Telenotfallmedizin aktiv im Sinne einer Erweiterung der Übertragbarkeit auf andere Signal- und Datenquellen (Beatmungsgerät/Stethoskop/andere Videoquellen z. B. Laryngoskop, Ultraschall) mitzugestalten und nach Möglichkeit nachzurüsten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Güte des zur telenotärztlichen Ausrüstung von Rettungswagen vorgesehenen Ausstattungskonzeptes / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Güte des telemedizinischen Gesamtkonzeptes, insbesondere hinsichtlich Fortbildungskonzepten der einzusetzenden Telenotärzte und Schnittstellen bzw. Systemoffenheit im telemedizinischen Gesamtkontext / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Güte des Konzeptes über die Wartung und Instandhaltung der in den Rettungswagen verbauten bzw. installierten Hardware- und Softwarekomponenten / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Wertende Teststellung über die Qualität und Güte des angebotenen Systems im Hinblick auf die Durchführung eines fiktiven Einsatzes im Gebiet des MKK / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber weist bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass dem Landkreis Waldeck-Frankenberg in dem abzuschließenden Vertragswerk ein Optionsrecht nach Maßgabe der Vorinformation und der Leistungsbeschreibung unter Beachtung der insoweit ausgeschriebenen maximalen Menge an auszustattenden Rettungswagen inklusive zugehörigem Betrieb eines telenotärztlichen Systems eingeräumt werden soll. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg wird nach Zuschlagserteilung eigenständig darüber entscheiden, ob dieses abgetretene Optionsrecht ausgeübt wird. Anderen Landkreisen oder Gemeinden werden mit dem Vertragswerk keine Optionsrechte oder sonstige Bezugsberechtigungen eingeräumt.

Der Auftraggeber hat die einmalige einseitige Option, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann daher eine Laufzeit von 4 Jahren erreicht werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 193-466520
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6Y24

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 155 ff. GWB

Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2022

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