Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60040
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n
Sicherungsleistungen für Umbau Bahnhof Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n;
Einsatz Sicherungsaufsichtskräfte, Sicherungspersonale, Feste Absperrung, ATWS, Signalisierung, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Bahnhof Zossen
Sicherungsleistungen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb sowie bauaffine Dienstleistungen;
übertragene Leistungen 2023 gemäß Vergabeunterlagen, Sicherungsleistungen 2024-2026 in Option gemäß Vergabeunterlagen
Sicherungsleistungen 01.01.-31.12.2024
Sicherungsleistungen 01.01.2025-31.12.2026
Information zum Leistungszeitraum: Vertragsbeginn 14.11.2022; Beginn der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle ist der 01.01.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Erklärung über die bestehende PQ erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Erklärung über die bestehende PQ erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Angebotserklärung zum Vertrag vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss von Angeboten mit unvollständigen Angebotserklärungen ausdrücklich vor.
Zwingend erforderlich sind:
- Erklärung zur Verbundenheit mit Ingenieurbüros:
Der Bieter erklärt, ob und in wieweit er mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden ist (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Plabis Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG
2. Ingenieurbüro Schulze GmbH & Co.KG
3. PBVI Planung Bauüberwachung, Vermessung für Infrastruktur GmbH
4. Häcker Planungsbüro
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung zur Verbundenheit mit anderen Sicherungsunternehmen:
Der Bieter teilt in der Angebotserklärung mit, ob und inwieweit er mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden ist (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
- Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodexes für Geschäftspartner: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html -> „Downloads“ -> “Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur“)
Die entspr., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
Warengruppe Sicherungsleistungen:
- mit automatischen/mobilen Warnsystemen
Warengruppe Sicherungsleistungen:
-Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung
Bekanntg. der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2021/S 209-548770 vom 27.10.2021.
Eine PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung mit automatischen/mobilen Warnsystemen“ schließt die PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung“ ein.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die diesen Bewerbungsbedingungen nicht entsprechen, von der Wertung auszuschließen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/) der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Angebote sind ohne Ausnahme über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der DB AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der DB AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem genannten Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.