Hamburg-Altona: Projektsteuerungsleistungen Blitzschutz- und Planungskoordination STE, VP BSKO/PS STE Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60039
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hamburg-Altona: Projektsteuerungsleistungen Blitzschutz- und Planungskoordination STE, VP BSKO/PS STE
Hamburg-Altona: Projektsteuerungsleistungen Blitzschutz- und Planungskoordination STE, VP BSKO/PS STE
Projektsteuerungsleistungen für das Projekt Verlegung Bf. Hamburg-Altona; Projektsteuerung STE und Blitzschutzkoordination
Vertragsverlängerung ab 01.11.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 57 SektVO eingestellt, da kein Teilnahmeantrag eingegangen ist, der den Bedingungen entspricht.
Der Auftraggeber beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.