GrS Lollar - Elektroinstallationsarbeiten, Geb. 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-600-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GrS Lollar - Elektroinstallationsarbeiten, Geb. 1
Elektroinstallationsarbeiten an der GrS Lollar - Gebäude 1
Grundschule Lollar Schur 2-4 35457 Lollar
KG 440 Starkstrominstallation
1 Stück Zählerverteilung
1 Stück Niederspannungshauptverteilung
3 Stück Unterverteilungen
3500 Stück Sammelhalter
40 m Kabelbahn / Steigleiter
98 m Brüstungskanal
15 000 m Stark- und Schwachstrom Leitungen
ca. 200 Stück Schalt und Steckgeräte
275 Stück Beleuchtungskörper innen
12 Stück Beleuchtungskörper Außen
1 Stück Sicherheitslichtgerät
73 Stück Sicherheitsleuchten
Es wird ein Dali Beleuchtungssystem eingesetzt, Kenntnisse im Umgang mit Dali Komponenten werden vorausgesetzt.
KG 450 Schwachstrominstallation
2 Stück Datenverteiler
216 Buchsen Module RJ 45
LWL Anbindung
1 Stück Rufsystem für Barrierefreie Räume
2 Stück Klingelstation für Eingangstüren
42 Stück Lautsprecher für ELA Anlage
1 Stück RWA Zentrale nebst Peripherie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Müller & Waffenschmidt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buseck-Beuern
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35418
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5Y6HZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]