GE Kavelstorf- Rostock Seehafen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48897
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE Kavelstorf- Rostock Seehafen
Kavelstorf
Eingleisiger Aus- und Umbau auf cirka 10 km
- Streckengleisverschwenkung in Teilbereichen
- Bodenverbesserung im Unterbau
- Neuaufbau Oberbau und Gleislage
- Bau einer LSW auf cirka 900 m, h = 4,00 m
- Neubau einer TE auf cirka 4,2 KM mit Auslassbauwerken
o Großmengen:
Lagerplätze einrichten – 20.000 m²
Bettungsstoffe aufnehmen – 40.000 to
Entsorgung /0 – 15.000 to
Entsorgung Z 1.1 – 55.000 to
Entsorgung Z 1.2 – 15.000 to
Entsorgung Z2 – 5.000 to
Entsorgung >Z2 – 3.000 to
Transporte ~ 95.000 to
Abtransport Oberbaustoffe Schiene – 20.000 m
Schwellen - 13.000 to
Schotter – 40.000 to
Antransport Oberbaustoffe Schiene – 20.000 m
Schwellen - 16.000 to
Schotter – 40.000 to
Bodenverbesserung - 9.000 m³
Planum, Oberbau herstellen - 45.000 m²
KTB
Kabeltrogneubau 11.000 m
Rettungswegzufahrt und -zuwegung herstellen
Bahnseitengräben – 20.000 m
LBP-Maßnahmen – 2.000 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GE Kavelstorf- Rostock Seehafen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering&Consulting GmbH, Schwerin
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kavelstorf
Eingleisiger Aus- und Umbau auf cirka 10 km
- Streckengleisverschwenkung in Teilbereichen
- Bodenverbesserung im Unterbau
- Neuaufbau Oberbau und Gleislage
- Bau einer LSW auf cirka 900 m, h = 4,00 m
- Neubau einer TE auf cirka 4,2 KM mit Auslassbauwerken
o Großmengen:
Lagerplätze einrichten – 20.000 m²
Bettungsstoffe aufnehmen – 40.000 to
Entsorgung /0 – 15.000 to
Entsorgung Z 1.1 – 55.000 to
Entsorgung Z 1.2 – 15.000 to
Entsorgung Z2 – 5.000 to
Entsorgung >Z2 – 3.000 to
Transporte ~ 95.000 to
Abtransport Oberbaustoffe Schiene – 20.000 m
Schwellen - 13.000 to
Schotter – 40.000 to
Antransport Oberbaustoffe Schiene – 20.000 m
Schwellen - 16.000 to
Schotter – 40.000 to
Bodenverbesserung - 9.000 m³
Planum, Oberbau herstellen - 45.000 m²
KTB
Kabeltrogneubau 11.000 m
Rettungswegzufahrt und -zuwegung herstellen
Bahnseitengräben – 20.000 m
LBP-Maßnahmen – 2.000 m2
PW20F147 - AvL 43-2022 - Los 1 - ARGE Kavelstorf
Zusätzl. Leistung Beschilderung Zugänge EÜ km 5,4 + km 6,1
Im Zuge der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für die Gleiserneuerung zwischen Kavelstorf und Rostock Seehafen ist der bereits gebundene AN für die Ausführung der Herstellung der Rettungswege und Rettungszugänge komplett eingerichtet. Kosten für Anfahrt/ Baustelleneinrichtung entfallen, die Gewährleistung liegt in seinem Verantwortungsbereich somit und stellen die wirtschaftlichste Lösung der Ausführung dar.