Breitband Main-Kinzig GmbH - Netzplanungs- und Dokumentationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 60050-21 (II)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE719
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Breitband Main-Kinzig GmbH - Netzplanungs- und Dokumentationssystem
Die Breitband Main-Kinzig GmbH beabsichtigt, ein Netzplanungs- und Dokumentationssystem zur Planung, Erfassung, Verwaltung und Dokumentation des von ihr betriebenen Netzes sowie des zukünftigen Ausbaus nebst Support-, Fernwartungs- und Schulungsleistungen zu beschaffen.
Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis errichtet und betreibt seit 2012 Glasfasernetze zur Realisierung von Breitbandinternet über seine kreiseigene Tochter Breitband Main-Kinzig GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten.
Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 100 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Das passive FTTC-Netz ist seit 2013 für 20 Jahre als Dienstleistungskonzession an einen Netzanbieter vermietet und versorgt ca. 145.000 Haushalte und Unternehmen.
Anfang 2019 wurde beschlossen, bis zu 150 kommunale Gewerbegebiete mit ca. 1.750 Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen mit Glasfaser zu erschließen (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude).
Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme und auch das dazu durchgeführte Dienstleistungskonzessionsverfahren basieren auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH beabsichtigt, ein Netzplanungs- und Dokumentationssystem zur Planung, Erfassung, Verwaltung und Dokumentation des von ihr betriebenen Netzes sowie des zukünftigen Ausbaus nebst Support-, Fernwartungs- und Schulungsleistungen zu beschaffen.
Die anzubietende Netzplanungs- und Dokumentationssystem muss eine marktübliche Software sein, die auf marktüblichen Standardkomponenten basiert. Es muss eine Lösung angeboten werden, die als Software as a Service vom Anbieter betriebsfähig bereitgestellt wird. Die Nutzung kann über einen dedizierten Software-Client oder auch über einen Web-Browser erfolgen. Wesentliche Leistungen und Systemkomponenten müssen vom Anbieter abgedeckt und nachgewiesen werden:
- Import-Schnittstelle für bestehende Geometrie- und Fachdaten für Trassen, Rohre, Röhrchen Schächte, Multifunktionsgehäuse, Kabelverzweiger, POP Standorte, Muffen, Kabel und Fasern sowie APL Boxen.
- Export-Schnittstelle für die Daten gemäß GIS-Nebenbestimmungen des Förderprogramms des Bundes.
- Verwaltung und Darstellung über GIS-Komponente des Systems muss möglich sein.
- Alle wichtigen Netzwerkparameter für Trassenverläufe, Schachtanlagen, MFG und KVZ Standorte, Kabel- sowie Faserverläufe und der Aufbau von Muffen müssen der Realität entsprechend darstellbar und änder- sowie ergänzbar sein.
- Alle wichtigen Parameter müssen anpassbar sein.
- Eine automatische (teilautomatisch) Planungskomponente (ggf. als Modul) für neue FTTx Netzwerkabschnitte.
- Störstellen müssen einfach und schnell Anhand von Längenangaben im Netzwerk zu identifizieren sein.
- Eingeschränkter Zugriff externer Dienstleister über web- oder App-Schnittstelle (z.B. für Kabelmontage, Spleißaufträge, Dokumentation inkl. Fotodokumentation)
- Alle für den Netzwerkbetrieb und eine schnelle Entstörung notwendigen Paramater müssen an jeder Stelle des Netzwerkes exportierbar sein.
- ALKIS-Import und Pflege sowie Darstellung muss möglich sein.
- Eine Mobile Zugangsversion über Tablet oder Mobilfunkendgerät wäre wünschenswert.
- Regelmäßige Updates müssen vom Anbieter bereitgestellt und proaktiv installiert werden.
Eine vollständige Aufzählung der Muss- und Wunsch-Anforderungen ist dem Lastenheft zu entnehmen.
Geplant für den Start sind 5 gleichzeitige Benutzer (Concurrent User) im System oder 10 Named User. Das gesamte System muss vom Anbieter gehosted und betrieben betrieben werden. Der Zugriff durch den Auftraggeber erfolgt über das Internet oder ein VPN Zugang zum System.
Beabsichtigt ist die Planung und Dokumentation eines flächendeckenden FTTH-Netzwerks im Landkreis sowie eine schrittweise Migration der FTTC-Dokumentation in das System. Die anzuschaffende Software muss FTTC, FTTH als auch beide Netzwerktypen parallel verwalten und managen können.
Die aktuelle Verwaltung erfolgt über das GIS-System des Anbieters Caigos GmbH. Bestehende Geometrieformationen sowie zugehörige Attribute sollen weitgehend von der neuen Software übernommen werden. Muffen und Faserführung werden aktuell in Excel Dateien verwaltet und müssen in das System neu eingespielt werden. Insofern wird um aktive Hilfe und Unterstützung des Anbieters gebeten.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf einer festen Anfangslaufzeit von fünf Jahren ab Unterzeichnung kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6DKN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.