Umbau Schleusensteuerung und Anbindung an vorhandenes Schleusensystem Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0067
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Schleusensteuerung und Anbindung an vorhandenes Schleusensystem
Umbau Schleusensteuerung und Anbindung an vorhandenes Schleusensystem
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Beim Auftraggeber wurde im Rahmen einer Sanierung bereits Teile der Sicherheitstechnik umgebaut und auf neue Systeme aufgebaut. Hiervon betroffen sind: Schleusensystem, Videosystem, Einbruchmeldeanlage, Zugangskontrolle, Sprechanlage usw. Es sollen jetzt noch weitere Anlagen in die neuen Systeme eingebunden werden. Hierzu erfolgt vor Ort der Rückbau sowie der entsprechende Umschluss und Neuaufbau der Systeme.
Es geht um die Schleusen:
Rechenzentrum-Mainz:
Zugang in das RZ-Gebäude
Wiesbaden:
Zugang Tiefgarage
Zugang Laderampe
Salzschleuse
Hünfeld:
Zugang RZ-Räume T01 und T23
Zugang RZ-Raum T10
Zugang Druckzentrum
Zugang Papierlager über Aufzug
Die zu erbringenden Leistungen betreffen Arbeiten an der Einbruchmeldeanlage, dem Zugangskontrollsystem, der Fluchwegsteuerung, Videosystem, Sprechanlage und Verlegesystemesowie, die Lieferung und Montage von Kabel und Installationsgeräten. Daneben sind Leistungen nach Aufwand vorgesehen, sowie Dokumentation und Einweisungen.
Verlängerungsoption für weitere 6 Monate. Die Wahrnehmung dieser Option ist spätestens zwei Wochen vor Vertragsende schriftlich zu erklären. Die Vertragsverlängerung erfolgt zu den in dem Vertrag festgelegten Konditionen, einschließlich der vereinbarten Preise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenz (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform):
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
• Betreuung eines Schleusensystems
Betreuung beinhaltet Aufbau oder Umbau, Inbetriebnahme und Parametrierung des Schleusensystems.
Eigenerklärung (Datei "Eigenerklärung" auf der Vergabeplattform):
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter folgendes:
Der Bieter ist fachlich und technisch in der Lage, die Schleusen auf dem PSM 2200 einzurichten. Bei Einsatz eines Gateways oder einer vergleichbaren Anwendung ist eine fehlerfreie Kommunikation und Bedienung zum PSM 2200 gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verplichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternhmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (Zuschlagskriterium = 100% Preis). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.