Sophos Antivirus Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: A 301-22-295

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: +49 6151 / 16-24553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-darmstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYY52/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDQYY52
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bildung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sophos Antivirus Lösung

Referenznummer der Bekanntmachung: A 301-22-295
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Universitäten und Hochschulen in Hessen nutzen Software von Sophos als Lösung für die Endpoint-Protection und Server-Protection.

Die unten aufgeführten Hochschulen, Universitäten und Einrichtungen möchten die Nutzung verlängern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Technische Universität Darmstadt Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Angestrebt wird ein Vertrag, der unabhängig von der Zahl der Installationen die Kosten auf Basis der Anzahl der Mitarbeitenden der einzelnen Hochschulen zu Beginn der

Laufzeit für 3 Jahre festschreibt. Die Mitarbeiterzahlen dienen als Kalkulationsbasis. Es wird für jeden Standort eine Site-Lizenz abgeschlossen.

Ein Teil der teilnehmenden Einrichtungen möchte dabei auch XDR einsetzen, andere möchten darauf verzichten (Details sind unten aufgeführt). Passend zu der Endpointprotection muss auch die Nutzung der entsprechenden Versionen von "Sophos AntiVirus für Server" im Angebot enthalten ein.

Im Angebot soll eine, nicht zentral verwaltete Homeuserlizenz, für die Studierenden enthalten sein.

Wir verweisen darauf, dass eine exakte Lieferung der Anzahl der Endpunkte nicht möglich sein wird.

Der Anbieter schließt mit jeder, der an der Ausschreibung eilnehmenden Einrichtungen einen eignen Vertrag, es werden getrennte Lizenzen ausgegeben und die Abrechnung erfolgt mit den einzelnen Einrichtungen direkt.

Der jeweilige Vertragsabschluss muss durch den jeweiligen zuständigen Datenschutzbeauftragten der Bildungseinrichtungen freigegeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich

unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten

Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei

Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer

Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu

unterscheiden:

1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif.

III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und

2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum

Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.

In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG bereits im Angebot die Art und den

Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben

(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem diese

aU/NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel

des/der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die

Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in

welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)

Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während

der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.

In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften diese anderen

Unternehmen/ Nachunternehmer bereits im Angebot mit Name und Anschrift

benennen und auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im

Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen

Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe

bereits mit dem Angebot vorzulegen.

In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem

Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n)

übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist

in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des

Auftraggebers vorzulegen.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor

Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die

Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe nachfolgend) sowie einen

Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht

vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:

1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der

ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder

Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;

andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des

Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem

Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für

den Eingang der Angebote nichtälter als 6 Monate sein;

2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,

124 GWB vorliegen;

3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;

4) ggf. Nachunternehmererklärung;

5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlagvorgesehenen Bieter vor

Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO

iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters und des Nettoumsatzes des Bieters

mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;

2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen

Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem

Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für

Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensereignis. Zur Absicherung

etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen

der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine

Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung

mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

-

Bekanntmachungs-ID: CXS0YDQYY52

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2022

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