Bereitstellung und Betrieb eines In/Out-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: In/Out-System
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines In/Out-Systems
Gegenstand dieser Vergabe ist die die Bereitstellung und der Betrieb eines In/Out-Systems für die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
65719 Hofheim
Als komfortable und flexible Alternative zum konventionellen Ticketkauf vor Fahrtantritt soll verbundweit ein In/Out-System in Form eines Check-In/automated Check-Out im regulären Betrieb für die RMV Kunden erstmalig umgesetzt und in die RMVgo-App des RMV integriert werden.
Damit sollen unter dem Motto „Einsteigen und Losfahren“ Zugangsbarrieren zum ÖV nachhaltig und für den Kunden spürbar abgebaut werden.
Die Fahrterfassung erfolgt dabei durch das Smartphone des Kunden mittels des vom In/Out-Dienstleister bereitgestellten SDK, welches in die RMVgo-App integriert werden soll.
Das System ist ohne weitere Hardware zurealisieren.
Das In/Out-System muss die Nutzung aller im RMV-Tarif integrierten ÖV-Linienverkehrsangebote erfassen.
Der Kunde muss alle durch den RMV angebotenen Verkehrsleistungen mit dem System nutzen können. Ausgenommen sind lediglich Bedarfsverkehre wie z.B. Anruf-Linien-Taxis (ALT).
Aufgrund der Anwendung des regulären RMV-Tarifs müssen neben der Ein- und Ausstiegshaltestelle auch alle Zwischen- und Umstiegshaltestellen in der Fahrtermittlung erfasst werden, um eine korrekte Preisermittlung zu ermöglichen.
Das In/Out-System ist Bestandteil des Modellprojekts RMVall-in.
Projektziel ist eine vollständige Integration in die RMV-Vertriebssysteme. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu beschaffenden Komponenten stellen die Kernfunktion des In/Out-Systems bereit.
Erst durch die Integration in die RMV-Vertriebssysteme wird die In/Out-Funktion aber tatsächlich für die Kunden nutzbar. Die RMV-Vertriebssysteme stellen u.a. die Kundenverwaltung, die Registrierung, die Barcodegenerierung, die Bepreisung der erfassten Fahrten und die Abrechnung der in Anspruch genommenen Verkehrsleistung sicher.
Einzelheiten sind dem Lastenheft (vgl. Anlage C 1) zu entnehmen.
Der AG ist innerhalb der Vertragslaufzeit berechtigt, diesen Vertrag einmal um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Verlängerung ist dem AN spätestens 6 Monate vor Auslaufen des Vertrages schriftlich anzuzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach:
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen.
• Erklärung, dass
a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren;
b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
d) der Bewerber sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
• Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 1.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach (siehe auch Anlage B 2.3 Referenzen):
• Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet.
• Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber (Projekt-)Erfahrung im nachstehenden Bereichen hat:
• Check-In/automated Check-Out bzw. Check-In/Be-Out-Systeme im ÖPNV
Der Bewerber hat nachweislich mindestens einen Auftrag für ein produktives CIBO- bzw. CIaCO-System ohne zusätzliche Infrastruktur in Verkehrsverbünden oder verbundähnlichen Räumen in Europa (Mitgliedstaaten der EU oder des Schengen-Raums) für die Verkehrsmittel des ÖPNV (Bus und/oder Tram und SPNV) erhalten. „Ohne zusätzliche Infrastruktur“ bedeutet, dass die Fahrtermittlung über das Smartphone des Kunden funktioniert. Für das Funktionieren des CIBO- bzw. CIaCO-Systems darf nur die BLE-Beaconinfrastruktur an unterirdischen Haltestellen als Hilfsmittel genutzt werden. Zur Fahrterfassung darf es jedoch nicht erforderlich sein, darüber hinausgehende technische Hardware zu installieren.
Das System muss folgende Bedingungen erfüllen:
• eine korrekte Ermittlung der Start- und Zielhaltehaltestelle in mindestens 90% aller Fahrten.
• eine Verfügbarkeit des In/Out-Systems von mindestens 99,8% in Bezug auf ein Kalenderjahr bei 24h Betrieb
• eine Mindestanzahl von 100.000 Fahrten sind erfasst
• die vollständige Übernahme des First-Level-Supports hinsichtlich fahrtbezogener Kundenanliegen und Fahrtkorrekturen
• die Durchführung eines Betrugsmanagements, welches Betrugsfälle über einen Algorithmus identifiziert
• muss über ein SDK in eine Host-App (iOS und Android) eingebunden werden können
• muss ein Incidentmanagement betreiben
Hierzu benennt der Bewerber mindestens ein im Wirkbetrieb befindliches Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (Zeitraum ab 01.01.2019).
Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen:
• detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern) und eine technische Beschreibung des In/Out-Systems,
• Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, Ansprechpartner),
• Leistungszeitraum und -volumen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird je Bewerber ein Referenzsystem durch den Auftraggeber getestet. Hierfür werden mit den angegebenen Ansprechpartnern der Referenz Gespräche geführt und die Live-App mittels eines Crowd-Testing getestet.
Im Crowd-Testing werden durch rekrutierte Tester Fahrten mit den Live-Systemen der angegebenen Referenz im Kontext verschiedener Testszenarien durchgeführt. Die Fahrtergebnisse werden auf die korrekte Erfassung der Start- und Zielhaltestelle und die korrekte Auslösung des automatischen Check-Out bzw. Be-Out hin überprüft.
• Der Anteil der im Hinblick auf die Erkennung der Start- und Zielhaltestelle bzw. die Auslösung des automatischen Check-Out bzw. Be-Out als korrekt gewerteten Fahrten muss mindestens bei 75% liegen. Aufgrund der Stichprobengröße wird die untere Grenze des Konfidenzintervalls für das Crowd-Testing der Referenzsysteme auf diesen Wert festgelegt. Die im Lastenheft als Muss-Kriterium für den Wirkbetrieb aufgeführte Fahrtenbildungsgenauigkeit von 90% bleibt hiervon unberührt.
• Sofern ein Referenzsystem im Crowd-Testing den geforderten Wert von 75% korrekt erkannter Fahrten nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem Bewerber ein Aufklärungsgespräch zu diesem Sachverhalt zu führen.
• Sofern der Bewerber die Aufklärung verweigert, wird der Bewerber im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
• Sofern der Bewerber im Rahmen der Aufklärung keine plausiblen Gründe für die Unterschreitung der Fahrtenbildungsgenauigkeit im Test vorträgt, wird der Bewerber im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
• Sofern der Bewerber im Rahmen der Aufklärung plausible Gründe für die Unterschreitung der Fahrtenbildungsgenauigkeit vorträgt, behält sich der Auftraggeber vor, einen Nachtest des entsprechenden Referenzsystems unter gleichen Testbedingungen vorzunehmen. Wird im Nachtest die geforderte Fahrtenbildungsgenauigkeit erreicht, so gilt die Eignungsprüfung als bestanden. Wird die geforderte Fahrtenbildungsgenauigkeit nicht erreicht, so wird der Bewerber im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine detaillierte Beschreibung des Crowd-Testing ist den Vergabeunterlagen (Anlage 2.4) enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen.
Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
(2) Der Bewerber legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmer oder Verleihunternehmen legt der Bewerber zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen seiner Nach- und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bekannt sind.
(3) Zum Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen gemäß Anlage B 1.1 vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
b) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Absatz 1 AEntG, § 98 c Absatz 1 AufenthG und § 21 Absatz 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
(4) Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß Absatz 3 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist zusätzlich die Anlage B 3.2 auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(5) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung i.S.d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2.2 vor. Im Falle von Eignungsleihe oder bei Bildung von Bewerbergemeinschaften ist die in Absatz 7 genannte Erklärung gemäß Anlage B 2.2 von allen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]