Trainingsmaßnahmen zu einer Evaluationsstudie zu den Determinanten von "Entrepreneurship" Referenznummer der Bekanntmachung: 9.41.16 VgV EM1-FB02-01-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trainingsmaßnahmen zu einer Evaluationsstudie zu den Determinanten von "Entrepreneurship"
Trainingsmaßnahmen zu einer Evaluationsstudie zu den Determinanten von "Entrepreneurship"
Johann Wolfgang Goethe-Universität, FB 02 Theodor-W.-Adorno-Platz 4 60323 Frankfurt am Main
Trainingsmaßnahmen zu einer Evaluationsstudie zu den Determinanten von "Entrepreneurship"
Projekt Talente in der Künstlichen Intelligenz
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Da nach dem eindeutigen Ergebnis der Markterkundung (IBV) eine erneutes, formelles Vergabeverfahren (z.B. ein Offenes Verfahren EU, bzw. Nichtoffenes Verfahren, mit Teilnahmewettbewerb) kein anderes Ergebnis, hinsichtlich der Beteiligung weiterer Marktteilnehmer erwarten ließ, ist eine Auftragsvergabe an TechQuartier, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (gem. §14, Abs. 4, Nr. 2, Buchstabe "b" VgV), erfolgt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trainingsmaßnahmen zu einer Evaluationsstudie zu den Determinanten von "Entrepreneurship"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://techquartier.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY6DKL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.