2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44265
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West
Bauüberwachung Abfallmanagement / Geotechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Abfallmanagement / Geotechnik
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Bauüberwachung Abfallmanagement / Geotechnik
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT14 - Bei den Änderungen zur Leistung handelt es sich um zusätzlich notwendig gewordene Vorleistungen für die Entsorgung des Altschotters bzw. der Altschwellen bzw. diese zu planen. Ursprünglich war keine Lageverschiebung inkl. der Erneuerung der Weichen 501-504 geplant bzw. sollte lediglich die Erneuerung der Weichen 501 u. 502 im Rahmen der VE10 stattfinden.
Der zu untersuchende Bereich der Weichen 501-504, zwischen den Fernbahngleisen der Strecken 5521 u. 5503 , befindet sich in einem sicherheitskritischen Umfeld. Beengte Platzverhältnisse, Zugverkehr etc. die Bauüberwachung kennt sich in diesem Bereich am Besten aus und kann auch unter den schwierigen dort vorherrschenden Bedingungen diese Art der Arbeiten ausführen. Ein Wechsel des AN würde zu den vorgenannten sicherheitsrelevanten Aspekten zusätzliche Kosten hinsichtlich Sicherung, Einweisungen etc. verursachen, zudem muss mit möglichen Verzögerungen im Bauablauf gerechnet werden.