2. S-Bahn-Stammstrecke München, ESTW München Ost Pbf, VE90 Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44037

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, ESTW München Ost Pbf, VE90 Planungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44037
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Für die Errichtung des ESTW München Ost Pbf werden mit dieser Vergabe Planungsleistungen der IBN-Stufe 1 und als optionale Leistungen Planungsleistungen der IBN-Stufe 2 ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:

— Objektplanung Ingenieurbauwerke IBN-Stufe 1 betreffend: Neubau von 5 Durchpressungen (DN800/DN1400) mit Start- und Zielgruben, Lage- und höhenmäßige Verschiebung des Trogbauwerks Fuß- und Radweg im Bereich Friedenstraße/ Fuß-Radwegtunnel Technikzone, Errichtung Stützwand für Schaltposten, Gründungen Hochbauten (Lph 6-7);

— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke IBN-Stufe 1 betreffend die vorgenannten Ingenieurbauwerke (Lph 6);

— Planung Technische Streckenausrüstung - Oberleitung/Speiseleitung IBN-Stufe 1 betreffend: Anpassung der Streckentrennung, Umverlegung der Speiseleitung im Bereich ESTW MOP X, Anpassung der Ortssteuereinrichtungen (HOAI Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Anpassung der Streckentrennung, Anpassung der Ortssteuereinrichtungen, Umbau Schaltabschnittsgrenzen nach München-Giesing (Lph 1-4);

— Planung Technische Streckenausrüstung - 50 Hz-Anlagen IBN-Stufe 1 betreffend: Neubau/Anpassung Stromversorgung, Neubau/Anpassungen Weichenheizstationen (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Neubau/Anpassung Stromversorgung, Neubau/Anpassungen Weichenheizstationen (Lph 1-4);

— Planung Technische Streckenausrüstung - Leit- und Sicherungstechnik IBN-Stufe 1 betreffend: Stellwerkstechnische Maßnahmen (Innen- sowie Außenanlagen) zur Erlangung des ESTW-Technikstandards (PT1-Ausführungsplanung, Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Stellwerkstechnische Maßnahmen (Innen- sowie Außenanlagen) zur Erlangung des ESTW-Technikstandards und Umbau/Anpassung Bahnübergang „Balanstr.“ an das ESTW MOFX mit dem Bahnhofsteil München Fernbahnhof (Kz 47) (Lph 1-4);

— Planung Hochbau IBN-Stufe 1 betreffend: Rückbau alter Schalthäuser, Stellwerke und Relaisräume, Neubau Modulgebäude iUZ MOPX/MOFX basierend auf dem LST-Modulvertrag, Neubau Modulgebäude MLEX basierend auf dem LST-Modulvertrag (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Rückbau alter Schalthäuser, Stellwerke und Relaisräume, Neubau ESTW-A Stellbereich München-Giesing (Lph 1-4);

— Planung Tiefbau/Kabeltiefbau IBN-Stufe 1 betreffend: Kabeltiefbau, Tiefbau, Signalgründungen (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Kabeltiefbau, Tiefbau, Signalgründungen (Lph 1-4);

— Objektplanung Verkehrsanlagen IBN-Stufe 1 betreffend: Straßen, Wege, Plätze (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Straßen, Wege, Plätze (Lph 1-4).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2020
Ende: 30/06/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 138-340612

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44037
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, ESTW München Ost Pbf, VE90 Planungsleistungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH

2. PSU – Prof. Schaller UmweltConsult GmbH

3. Möhler + Partner Ingenieure AG

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Errichtung des ESTW München Ost Pbf werden mit dieser Vergabe Planungsleistungen der IBN-Stufe 1 und als optionale Leistungen Planungsleistungen der IBN-Stufe 2 ausgeschrieben. Es sind folgende Planungsbereiche enthalten:

— Objektplanung Ingenieurbauwerke IBN-Stufe 1 betreffend: Neubau von 5 Durchpressungen (DN800/DN1400) mit Start- und Zielgruben, Lage- und höhenmäßige Verschiebung des Trogbauwerks Fuß- und Radweg im Bereich Friedenstraße/ Fuß-Radwegtunnel Technikzone, Errichtung Stützwand für Schaltposten, Gründungen Hochbauten (Lph 6-7);

— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke IBN-Stufe 1 betreffend die vorgenannten Ingenieurbauwerke (Lph 6);

— Planung Technische Streckenausrüstung - Oberleitung/Speiseleitung IBN-Stufe 1 betreffend: Anpassung der Streckentrennung, Umverlegung der Speiseleitung im Bereich ESTW MOP X, Anpassung der Ortssteuereinrichtungen (HOAI Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Anpassung der Streckentrennung, Anpassung der Ortssteuereinrichtungen, Umbau Schaltabschnittsgrenzen nach München-Giesing (Lph 1-4);

— Planung Technische Streckenausrüstung - 50 Hz-Anlagen IBN-Stufe 1 betreffend: Neubau/Anpassung Stromversorgung, Neubau/Anpassungen Weichenheizstationen (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Neubau/Anpassung Stromversorgung, Neubau/Anpassungen Weichenheizstationen (Lph 1-4);

— Planung Technische Streckenausrüstung - Leit- und Sicherungstechnik IBN-Stufe 1 betreffend: Stellwerkstechnische Maßnahmen (Innen- sowie Außenanlagen) zur Erlangung des ESTW-Technikstandards (PT1-Ausführungsplanung, Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Stellwerkstechnische Maßnahmen (Innen- sowie Außenanlagen) zur Erlangung des ESTW-Technikstandards und Umbau/Anpassung Bahnübergang „Balanstr.“ an das ESTW MOFX mit dem Bahnhofsteil München Fernbahnhof (Kz 47) (Lph 1-4);

— Planung Hochbau IBN-Stufe 1 betreffend: Rückbau alter Schalthäuser, Stellwerke und Relaisräume, Neubau Modulgebäude iUZ MOPX/MOFX basierend auf dem LST-Modulvertrag, Neubau Modulgebäude MLEX basierend auf dem LST-Modulvertrag (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Rückbau alter Schalthäuser, Stellwerke und Relaisräume, Neubau ESTW-A Stellbereich München-Giesing (Lph 1-4);

— Planung Tiefbau/Kabeltiefbau IBN-Stufe 1 betreffend: Kabeltiefbau, Tiefbau, Signalgründungen (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Kabeltiefbau, Tiefbau, Signalgründungen (Lph 1-4);

— Objektplanung Verkehrsanlagen IBN-Stufe 1 betreffend: Straßen, Wege, Plätze (Lph 6-7) sowie optional IBN-Stufe 2 betreffend: Straßen, Wege, Plätze (Lph 1-4).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2020
Ende: 30/06/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

VAB-Nr. 17: BVB-Leistungen PT1 und PT2

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der bisherige AN ist als Generalplaner beauftragt. Wenn die Nachtragsleistungen durch den AN erbracht werden, ergeben sich wirtschaftliche Synergieeffekte, da dieser bereits in den planerischen Gesamtzusammenhang der bisher erstellten Unterlagen involviert ist, sowie umfangreiches Wissen über die Projektsituation und alle im Zusammenhang stehenden Umstände verfügt. Ein neuer AN müsste sich zeit- und kostenaufwendig in die Thematik einarbeiten. Eine Neuvergabe der Leistungen wird aus Sicht der Projektleitung als unwirtschaftlich erachtet. Der Projektterminplan (insbesondere der Inbetriebnahmetermin) ist politisch bedingt eng bemessen. Eine Neuvergabe der Leistungen birgt hohe terminliche Risiken, bis hin zu einer Gefährdung des Inbetriebnahmetermins.

VII.2.3)Preiserhöhung

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