Rückstandsabbau mit Vektorisierung der Kabelbestandspläne Referenznummer der Bekanntmachung: MN1678/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainova.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückstandsabbau mit Vektorisierung der Kabelbestandspläne
Die Mainova AG ist Eigentümerin der Netze für die allgemeine Versorgung in den Sparten Strom, Gas, Wärme und Wasser in Frankfurt am Main und Umlandgemeinden. Betreiberin bzw. technische Betriebsführerin der Netze ist die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (im Folgenden „NRM“ bzw. „Auftraggeber“ genannt).
Die NRM erbringt als Netzgesellschaft der Mainova sämtliche Dienstleistungen rund um die Netze für Strom, Gas und Wasser. Unter anderem verantwortet die Abteilung Netzdatenmanagement im Sachgebiet Dokumentation Kabel die gesamte Dokumentation der Kabelnetze im Stadtgebiet Frankfurt am Main für ca. 13.300 km Kabelnetz.
Die Dokumentation erfolgt mit Unterstützung des geographischen Informationssystems MaGNIS pro auf Basis von UT for ArcGIS der Fa. VertiGIS unter Verwendung von vektoriellen und rasterbasierten Daten.
Die Rohrsparten des Auftraggebers sind bereits vollvektoriell erfasst. Die Kabelnetzdokumentation soll nun ebenfalls mit allen Planarten vollvektoriell fortgeführt werden.
Ziel ist die Einarbeitung offener Aufnahmeskizzen bei gleichzeitiger Vektorisierung derjenigen Kabelbestandspläne, auf denen sich nicht eingearbeitete Veränderungen an Netzbetriebsmitteln befinden, bzw. die in engem räumlichen Zusammenhang mit den Veränderungen bestehen.
Frankfurt am Main
Der Auftragnehmer überführt die gemäß Einzelabrufen vom Auftraggeber übergebenen Kabelbestandspläne inkl. einzuarbeitender Aufnahmeskizzen zum Rückstandsabbau gemäß den Vorgaben dieses Rahmenvertrags und der Erfassungsvorschrift („Dokumentationsrichtlinie_KBPL.pdf“) in einen vektoriellen Datenbestand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, Erklärung, dass sich das
Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet, Erklärung über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft, Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhender Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen dem Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Das in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Formblatt "Eigenerklärung" ist zu verwenden, alternativ wird vom Auftraggeber auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Im Weiteren ist ein Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der Handwerkerrolle (nicht älter als 6 Monate) den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im
Auftragsfall einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Der Bieter hat den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft zu erbringen. Weiterhin ist zu bestätigen, dass die Regelungen des §19, Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLog) eingehalten werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung des Dienstleistungsvertrages und / oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Vertragserfüllung beträgt 5 v. H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v.H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags. Die Vertragserfüllungsbürgschaft reduziert sich entsprechend bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Wir behalten uns die Durchführung einer elektronischen Auktion im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen.
2) Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/ Mittel der Nachunternehmer zu verweisen, so muss der Bewerber die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Nachweise/ Erklärungen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer nachweisen.
3) Es darf nur ein Angebot abgegeben werden. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]